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Meinung: Schnäppchen gibt es nicht

Betrifft: „Mit neuen Rezepten“ vom 17. Februar 2004 In dem Beitrag antworten die Verfasser auf die selbst gestellte Frage, wie Patienten die Rezeptgebühr umgehen können, unter anderem, dass man zum Beispiel als Eltern von Kindern, die noch nicht das dreizehnte Lebensjahr erreicht haben, über das (gebührenfreie) Rezept der Kinder die eigene Hausapotheke auffüllen könne.

Betrifft: „Mit neuen Rezepten“ vom 17. Februar 2004

In dem Beitrag antworten die Verfasser auf die selbst gestellte Frage, wie Patienten die Rezeptgebühr umgehen können, unter anderem, dass man zum Beispiel als Eltern von Kindern, die noch nicht das dreizehnte Lebensjahr erreicht haben, über das (gebührenfreie) Rezept der Kinder die eigene Hausapotheke auffüllen könne. Und weiter, dass Kinderärzte auf freundliches Bitten gerne einen (kostenlosen) Routinecheck bei den Eltern durchführen würden.

Diese Antwort zeugt nicht nur von einer tiefen Unkenntnis der Bestimmungen zur Arzneimittelverordnung und der Behandlungsmöglichkeiten von Erwachsenen durch Kinder und Jugendärzte, sie ist geradezu eine Aufforderung zum Gesetzesbruch bzw. zu unverantwortlichem Verschreibungsverhalten. Erstens darf kein Vertragsarzt Medikamente zur Auffüllung einer irgendwie gearteten Hausapotheke verschreiben. Zweitens würde kein verantwortungsvoller Kinder- und Jugendarzt ein Wunschrezept für Eltern seiner Patienten ausstellen, deren persönliche Krankengeschichte er nicht kennt und er somit eventuelle Risiken nicht abschätzen kann. Drittens wäre dies darüber hinaus ein schlichter Verschreibungsbetrug. Das „Verschreibungs- und Behandlungsschnäppchen“ gibt es nicht, schon gar nicht mit Kinder- und Jugendärzten.

Ulrich Fegeler, Pressesprecher des Berufsverbandes der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Deutschlands e.V.

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