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Meinung: Schwer gestört

Betrifft: „Lebenslänglich, weil Kind verdurstete“ vom 25. Februar 2003 Die Grausamkeit dieser 22jährigen Frau als Mutter und die Qualen des Kindes stehen außer Zweifel.

Betrifft: „Lebenslänglich, weil Kind verdurstete“ vom 25. Februar 2003

Die Grausamkeit dieser 22jährigen Frau als Mutter und die Qualen des Kindes stehen außer Zweifel. Ich habe jedoch, allein durch die in Ihrem Bericht aufgezeigten Charakterzüge dieser Frau größte Zweifel an ihrer vollen Schuldfähigkeit und vermute, dass das psychiatrische Gutachten nach Kriterien erstellt worden ist, die dieser schwer gestörten Persönlichkeit nicht gerecht werden. Diese Mutter bedarf psychotherapeutischer Hilfe, nicht umsonst war sie schon zeitweise in Betreuung. Ob eine Psychotherapie ihr wirklich helfen kann, lässt sich nicht mit Sicherheit prognostizieren, dennoch ist therapeutische Hilfe das vordringliche Gebot.

Dr. Detlef Niederhut, Berlin-Wilmersdorf

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