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Meinung: Solidarität muss man wollen

Zur Diskussion über eine Überprüfung des Solidaritätszuschlags Fast auf den Tag genau vor zehn Jahren (5.8.

Zur Diskussion über eine Überprüfung

des Solidaritätszuschlags

Fast auf den Tag genau vor zehn Jahren (5.8.1997) berichtete der Tagesspiegel unter der Überschrift „Der Etikettenschwindel mit dem Soli“, der Soli sei nicht mehr als ein simples Refinanzierungsmittel. Die Regierung Kohl führte den Soli im Jahr 1990 zur Finanzierung des Golfkrieges ein, keineswegs zur Finanzierung der deutschen Einheit.

Unseren Staat drücken inzwischen 1500 Milliarden Euro an Schulden. Wie können politische Eliten, das sollten die Lenker unseres Staates ja sein, in dieser Situation die Abschaffung des Soli fordern? Politiker beider großen Parteien sollten sich fragen, ob es nicht reiner Populismus ist, solche Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Nachhaltigkeit, die weitere Senkung der Schuldenlast, scheint ein Fremdwort zu sein, die eigene Wiederwahl steht obenan.

Lutz Hoeth, Berlin-Siemensstadt

„Tanz um den Soli“ von Richard Schröder vom 29. Juli

Bundesfinanzminister Steinbrück will auf den Solidaritätszuschlag nicht verzichten, weil er dessen Aufkommen für den in den nächsten Jahren versprochenen Haushaltsausgleich benötigt. Richard Schröder verteidigt dies im Grundsatz, indem auch er darauf hinweist, der Soli diene gar nicht so sehr der Finanzierung des Solidarpaktes als vielmehr der Deckung vielfältiger einigungsbedingter Erblasten.

Nun wird niemand die Augen vor diesen Notwendigkeiten verschließen können, festzustellen bleibt aber, dass der Soli nach meiner Einschätzung nach nunmehr so vielen Jahren seiner Erhebung eine verfassungswidrige Sondersteuer darstellt. Zwar darf der Staat Sonderabgaben einführen, um kurzfristig punktuelle Notstände zu bewältigen. Das Gesetz gilt jedoch bereits seit 1995 und beinhaltet – im Gegensatz zum Soli 1991 – keine zeitliche Beschränkung; beim Soli handelt es sich mithin nicht um eine nur kurzzeitige Abgabe.

Und genau um diese Frage geht es wohl in einem derzeit anhängigen Verfassungsrechtsstreit. Was passiert, wenn es insoweit ein ernüchterndes Urteil gibt? Warum hat der Staat nicht längst ehrlich rechtliche Klarheit geschaffen?

Dieter Gallasch, Berlin-Friedenau

Der Steuerzahlerbund schreit Betrug, und schon fordert die halbe Republik die Abschaffung des sogenannten Soli. Mit dieser beliebten Forderung scheint man aber zu vergessen, dass dieser Solidaritätszuschlag nicht nur den Strukturmaßnahmen in den neuen Ländern zugute kommen sollte. Dieses Geld sollte auch dazu da sein, um die durch die Wiedervereinigung enorm gestiegene Staatsverschuldung wieder zu verringern.

Es ist mehr als unseriös, wenn Politiker fordern, den Soli abzuschaffen, nur um einen kurzfristigen Erfolg bei den Bürgern zu erringen. Die Wiedervereinigung haben doch damals fast alle Bürger gewollt – oder?

Ein weiteres Problem haben wir mit den Rentenkassen. Die sind vor allem auch deshalb leer, weil als Folge der Wiedervereinigung die ehemaligen DDR-Rentner seit 1990 aus diesen Rentenkassen alimentiert werden, ohne je selbst eingezahlt zu haben. Deshalb wäre es nur folgerichtig, wenn jetzt ein Teil des Soli auch in die Rentenkassen fließen würde. Mit der Erhöhung der Rente in diesem Jahr, verbunden mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherungen, kann sich mancher Rentner gerade mal einen zusätzlichen Besuch einer öffentlichen Toilette leisten. Eine tolle Leistung unserer an Selbstbedienung gewohnten Politiker aus SPD, CDU und CSU.

Die Politiker, die jetzt in das Geschrei des Steuerzahlerbundes einstimmen und auch die Abschaffung des Soli verlangen, beweisen eigentlich nur ihr kurzes Gedächtnis und einen Mangel an Solidarität.

Peter Koch, Kernen im Remstal

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