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Meinung: Soll der Staat bei kriminellen Kindern härter durchgreifen?

Zu den Krawallen in Berliner Kiezen Zwölfjährige werden in Handschellen abgeführt. Das mag auf den ersten Blick seltsam anmuten.

Zu den Krawallen in Berliner Kiezen

Zwölfjährige werden in Handschellen abgeführt. Das mag auf den ersten Blick seltsam anmuten.

Man muss jedoch nur einen Blick auf die jugendliche Subkultur werfen, der insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund anhängen. Gerade die Musikszene macht es ihnen vor, und wie jeder Mensch es in diesem Alter getan hat, machen auch diese Jugendlichen unkritisch das nach, was ihnen vorgemacht wird. Wenn zwölfjährige Jungs an der Bushaltestelle zehnjährige Mädchen mit „Na du Nutte, wie viel?“ anpöbeln, wenn Zwölfjährige ausschließlich mit teuren Markenklamotten rumlaufen, bereits rauchen, kiffen, und ihre ersten sexuellen Erfahrungen schon länger zurückliegen – dann benehmen sich Zwölfjährige wie Erwachsene. Dazu kommt noch, dass sie gerne den Respekt einfordern, der Erwachsenen entgegengebracht wird.

Schön und gut. Aber dann müssen sie auch damit leben, dass sie, wenn sie kriminell sind, ebenfalls behandelt werden wie Erwachsene. Und dazu gehört, in einer abschreckenden Weise vor allen Augen per Handschellen abgeführt zu werden.

Es sollte hart und scharf durchgegriffen werden. Zuckerbrot und Peitsche mag vielleicht archaisch anmuten, aber man sollte mit jedem Menschen immer in der Sprache sprechen, die er versteht.

Und wenn unschuldige Feuerwehrmänner, Lehrer oder Schüler angegriffen werden, dann ist es schon nicht mehr fünf vor zwölf, sondern fünf nach zwölf.

Jürgen Beck, Berlin-Steglitz

Sehr geehrter Herr Beck,

die brandenburgischen Polizisten werden ebenso wie ihre Berliner Kollegen dafür ausgebildet, in jeder Situation die Sicherheit anderer und ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten – und zwar nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und eigener Einschätzung der jeweiligen Lage. Wir sind den Beamten, die mit ihrer Gesundheit unser aller Freiheit und Sicherheit schützen, das Vertrauen schuldig, dass sie dabei ihren Ermessensspielraum angemessen nutzen.

Zunehmend sieht sich die Polizei gewalttätigen Jugendlichen gegenüber, nicht nur in den Großstädten. Oft sind diese mit Messern, Reizgas, Schlag- oder gar Schusswaffen ausgerüstet, die sie auch einsetzen. Dabei wird ein sich widersetzender Verdächtiger meist keine Angaben über sein Alter oder seine Bewaffnung machen. Auch ein 12-Jähriger kann mit einem Messer jemanden lebensgefährlich verletzen; leider gibt es dafür genügend Beispiele. Wer einem Polizeibeamten aggressiv gegenübertritt, gefährdet sich und andere. Die Sicherheit des Beamten wiegt in jedem Falle schwerer als die vorübergehende Unbequemlichkeit eines Randalierers, der in Handschellen abgeführt wird.

Sie schreiben, dass es eine „jugendliche Subkultur“ gebe, in der sich vor allem ausländische Jugendliche bewegten. Es ist richtig, dass es in Berlin seit Jahren große Schwierigkeiten mit Strukturen gibt, in denen unser Rechtsstaat nicht zu existieren scheint. Ich habe schon als Berliner Innensenator in den 90er Jahren auf diese Parallelgesellschaften hingewiesen, in denen archaische Vorstellungen von Familienehre und Blutrache herrschen. Zu viele, auch politisch Verantwortliche, ignorieren diese Probleme, weil sie nicht als „ausländerfeindlich“ diffamiert werden wollen. Und dann ist das Entsetzen groß, wenn über sogenannte „Ehrenmorde“ berichtet wird, wie im Fall der Berlinerin Hatun Sürücü, die im Februar 2005 von ihrem jüngeren Bruder erschossen wurde. Dabei ist der „Ehrenmord“ an Hatun Sürücü nur einer von Dutzenden, die jährlich in Deutschland verübt werden.

Und als am 15. November im Berliner Wrangelkiez Polizisten von fast 100 organisierten Jugendlichen angegriffen werden, weil sie zwei jugendliche Verdächtige festnehmen wollen, wird ihnen sogleich „Rassismus“ unterstellt. Dass die beiden 12-Jährigen zuvor einen 15-Jährigen überfallen und beraubt hatten, wird nicht bestritten, spielt aber scheinbar keine Rolle. Diese Fälle werfen nur Schlaglichter auf den Verfall unseres Rechtsstaats.

Die Polizei kann hier fast immer nur punktuell eingreifen; sie steht am Ende der Kette des Versagens anderer. Die Versäumnisse der Eltern kann sie nicht korrigieren. Was denken Eltern, wenn ihre Kinder mit Waffen auf die Straße gehen? Was tun sie, wenn ihre Kinder regelmäßig in Schlägereien verwickelt werden? Was sind das für ältere Geschwister, die ihre kleinen Brüder nicht von Orten fernhalten, an denen Messer gezückt, Schlagstöcke geschwungen und Polizisten mit Steinen beworfen werden?

Diese Fragen kann die Polizei nicht beantworten. Ihre Aufgabe, ihre Pflicht ist es, unsere Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten – und dies mit den jeweils erforderlichen Mitteln.

Mit freundlichen Grüßen

— Jörg Schönbohm (CDU), Innenminister und stellv. Ministerpräsident des Landes Brandenburg

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