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Meinung: Unternehmer kennen das Arbeitsrecht nicht

Betrifft: „Die Firma als Festung“ im Tagesspiegel vom 19. September 2002 Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, gibt es zahlreiche Maßnahmen, die die Unternehmensführung ergreifen kann.

Betrifft: „Die Firma als Festung“ im Tagesspiegel vom 19. September 2002

Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, gibt es zahlreiche Maßnahmen, die die Unternehmensführung ergreifen kann. Zu wenige kleine und mittlere Unternehmen machen von der Möglichkeit, beim Arbeitsamt Kurzarbeit anzumelden, Gebrauch. Hilft auch Kurzarbeit nicht, kann ein Unternehmen Betriebsteile, Abteilungen und Geschäftszweige schließen, um die restlichen Arbeitsplätze (und Unternehmensteile) zu retten (dies versuchen zu oft erst die Insolvenzverwalter).

Genau an dieser Stelle passiert es aber auch häufig, dass Geschäftsführer in Unkenntniss des Arbeitsrechts Fehler machen, die erst zu der großen Zahl an Arbeitsrechtsprozessen führen. Mal fehlt ein Sozialplan, mal entspricht die Auswahl nicht den gesetzlichen Kriterien (über die tatsächlich nachgedacht werden sollte), mal wird versucht, gleichzeitig ungeliebte Mitarbeiter mit zu „entsorgen".

Manager-Kenntnisse würden vielleicht auch andere Probleme lösen: Bei einer zu großen Zahl der Insolvenzen im Mittelstand sind die Hauptgründe eine falsche Markteinschätzung und Schwierigkeiten bei finanziellen Durststrecken. Das sind Gründe, die wohl nicht den Belegschaften angekreidet werden können. Daher sind viele Vorschläge der FDP und CDU, sowie das Stillhalten der SPD eher zur Gewinnmaximierung der Unternehmer geeignet, als zum Aufbau einer solidarischen Gesellschaft.

Uwe Stümke, Berlin

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