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Meinung: USA handeln nicht wie ein Rechtsstaat

Betrifft: „US-Veto gefährdet Friedensmissionen“ vom 2. Juli 2002 Die USA wollen um jeden Preis verhindern, dass ihre Hegemonialstreitmacht vor einen internationalen Strafgerichtshof gestellt werden könnte, der nicht von ihnen selbst kontrolliert wird.

Betrifft: „US-Veto gefährdet Friedensmissionen“ vom 2. Juli 2002

Die USA wollen um jeden Preis verhindern, dass ihre Hegemonialstreitmacht vor einen internationalen Strafgerichtshof gestellt werden könnte, der nicht von ihnen selbst kontrolliert wird. Diese grundsätzlichen Zweifel der USA an einem anderen als ihrem „eigenen“ Gericht sollten jedem zu denken geben, der sich solcher, nicht von ihm selbst instrumentalisierter Justizhoheit zu unterwerfen hat – und sie lassen deutlich werden, welches vitale Interesse die bundesdeutschen Parteien an der Besetzung nicht nur der Verfassungsgerichte mit ihrem „unabhängigen“ Richterpersonal haben. Dass die USA sich darüber hinaus über Recht und Verfassung hinwegsetzen, indem sie nach Gutdünken selbst eigene Staatsbürger zu „feindlichen Kämpfern“ erklären und ihnen den Schutz der unveräußerlichen Grundrechte versagen, zeigt deutlich, dass sie aufhören, ein Rechtsstaat zu sein: Die Grundrechte sind primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Insbesondere und erst dann, wenn der Bürger, warum auch immer, mit seinem Staat in Konflikt gerät, ist er auf diese Rechte angewiesen, vorher stehen sie als bloßes Bekenntnis auf dem Papier. Wenn aber der Staat diese Rechte im Moment höchster Zuspitzung nicht gewährt, sondern willkürlich entzieht, hört er auf, ein Rechtsstaat zu sein: Denn Recht kann nur dort sein, wo der Staat selbst sich dem Recht unterwirft. Wenn aber die Willkür zu Ansehen kommt, an was sollen wir uns halten?

Michael Deike, Berlin

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