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Meinung: Viele Fremdleistungen belasten die Versicherungsträger

Betrifft: „Welche Rente ist sicher?“ im Tagesspiegel vom 12.

Betrifft: „Welche Rente ist sicher?“ im Tagesspiegel vom 12. November 2002

Der Begriff „Generationenvertrag“ ist nichts weiter als ein politisches Schlagwort, entstanden anlässlich der Rentenreform 1957 mit der u.a. das „Umlageverfahren“ eingeführt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Renten, analog zu den privaten Lebensversicherungen, nach dem „Kapitaldeckungsverfahren“ finanziert. Ab 1957 sollte nun jede arbeitende Generation die Altersbezüge der jeweiligen Rentnergeneration tragen. Es war die Begehrlichkeit der Politik auf das vor allem bei der BfA angesammelte Deckungskapital, die die bis dahin angestrebte Grundsicherung durch die „lohnbezogene dynamische Rentenformel“ ersetzte. Das führte zu exorbitanten Rentensteigerungen gegenüber 1956 von bis zu 66 Prozent. Auch damals waren die Rentner eine gern hofierte Wählerklientel, die man wegen des Machterhaltes begünstigen wollte, obwohl es nicht an warnenden Stimmen hinsichtlich der künftigen Finanzierbarkeit fehlte.

Trotzdem, und das ist die aktuelle Schuldzuweisung an die Politik, würde das Rentensystem nach dem „Generationenvertrag“ noch heute leidlich funktionieren, wenn die Rentenversicherungsträger nicht seitens der Politik mit immer neuen „Fremdleistungen" belastet worden wären. Immer wieder, das begann bereits 1953 mit dem „Fremdrentengesetz" (Eingliederung der Flüchtlinge), wurde das Rentensystem, das aus Beiträgen der Arbeitnehmer inklusive der ebenfalls verdienten Arbeitgeberanteile finanziert wird, mit unzähligen Fremdansprüchen belastet, die dazu führten, dass der Staat immer höhere Zuschüsse an die Rentenkassen zahlen muss. Erwähnt sei hier nur die Eingliederung der ostdeutschen Rentner.

So entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, es sei an der Zeit, dass die heutigen Rentner und die, die es bald werden, nun endlich „auch ihren Beitrag“ zur Sanierung des Systems zu leisten haben. Seit der Rentenreform 1992 werden günstige Regelungen früherer Jahre Stück für Stück eingesammelt. Es ist also nicht so, dass die Rentnergeneration nichts zur Konsolidierung beiträgt.

Aber bitte, wo bleibt der Anteil der Beamtenschaft für „Fremdleistungen", deren Aufbringung eindeutig Aufgabe des gesamten Gemeinwesens ist?

Allen ist klar, auch den Politikern, die gerade wieder dem Volk wegen der Wahlen in Hessen und Niedersachsen nicht die Wahrheit sagen, dass, wie Sie richtig schreiben, ein neues Rentensystem (keine Reform) kommen muss. – Wetten, dass das eine Illusion bleibt!

H.-Jürgen Borchelt, Berlin

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