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Meinung: Völkermord nicht aus Lehrbüchern streichen

„Brandenburg darf sich Druck aus der Türkei nicht beugen“ vom 30. Januar 2005 Im offiziellen Lehrplan des Landes Brandenburg befindet sich folgender Wortlaut: „Entgrenzung von Kriegen; ethnische Entflechtung; Ausrottung und Völkermord – z.

„Brandenburg darf sich Druck aus der Türkei nicht beugen“ vom 30. Januar 2005

Im offiziellen Lehrplan des Landes Brandenburg befindet sich folgender Wortlaut: „Entgrenzung von Kriegen; ethnische Entflechtung; Ausrottung und Völkermord – z. B. Genozid an der armenischen Bevölkerung Kleinasiens“.

Eine solche exemplarische Aufbereitung des Themenkomplexes „Genozid“ bedarf eines Fallbeispieles, welches sowohl in der Frage der historischen Faktizität als auch der juristischen Bewertung unumstritten und eindeutig geklärt ist. Bei diesem Themenkomplex steht uns eine objektive geschichtswissenschaftliche Forschung noch bevor. Hier kann nicht so verfahren werden, wie bei den NSVerbrechen mit der Auschwitzlüge.

Als andere Fallbeispiele aus der Geschichte neben dem Genozid am europäischen Judentum durch den Nationalsozialismus böten sich beispielsweise die Massaker an den Hereros in DeutschSüdwestafrika im Jahre 1904, die ethnischen Säuberungen an den Muslimen des Balkans während der Balkankriege 1912-13 sowie später noch einmal in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts an. Die Türkei hat sich für den Beitritt in die EU einen äußerst dynamischen Reformprozess auferlegt, den manche Länder mit historischen Ressentiments gegen diesen Beitrittskandidaten als eine Plattform zur Durchsetzung ihrer fragwürdigen Anforderungen zu missbrauchen versuchen.

Nalan Arkat, Verein zur Förderung des Gedankenguts Atatürks e.V., Berlin

„Lehrplan-Änderung: Platzeck gibt Fehler zu“ vom 9. Februar 2005

Einen kleinen Vorgeschmack dessen, was es heißt, wenn brandenburgische oder gar deutsche Bildungspolitik zukünftig in Ankara gemacht wird, haben wir in der Berichterstattung über den Holocaust an den Armeniern erleben dürfen. Da sollen nicht nur historische Tatsachen aus Geschichtsbüchern verbannt werden, nein, es wird zudem auch noch die Mär von der Singularität des Holocaust, gemeint ist der an den europäischen Juden, neu aufgewärmt.

Wie sehen die historischen Tatsachen aus? Die Lebendverbrennung von dreitausend Armeniern am 29. Dezember 1895, die sich in Urfa vor Massakern in ihre riesige Kathedrale geflüchtet hatten, bezeichnete erstmals die amerikanische Missionarin Corinna Shattuck mit dem aus der Bibel entlehnten Begriff Ganzbrandopfer (griech. „holocausta“). Die New York Times vom 10. September 1895 und 1898 der französisch-indische Journalist Bernard Lazare umschrieben mit „Holocaust“ den gesamten Massenmord des Jahres 1895.

Geht es nach der Allianz aus türkischen Diplomaten und bundesdeutschen Bildungspolitikern wird mein Sohn im Geschichtsunterricht von der nationalsozialistischen Vernichtung der europäischen Juden erfahren. Über die Geschichte seiner Landsleute hingegen etwas zu erfahren, ist in Brandenburg nicht mehr vorgesehen

Andreas Danielyan, Berlin-Wilmersdorf

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