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Meinung: Waren die Hartz-Reformen ein Fehler?

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtszu Hartz IVDas Urteil überrascht nicht. Diese schallende Ohrfeige für die Macher der Hartz-Gesetze war längst überfällig.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

zu Hartz IV

Das Urteil überrascht nicht. Diese schallende Ohrfeige für die Macher der Hartz-Gesetze war längst überfällig. Auch wenn immer wieder vorgeschoben wird, die Hartz-Gesetze sollten mehr Menschen in Arbeit bringen: Tatsache ist, mit den Hartz-Gesetzen hat die Politik nur dafür gesorgt, dass die Wirtschaft durch die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln mit den Arbeitskräften beliebig umspringen kann. Prinzipiell gilt heute jede legale Arbeit als zumutbar, auch wenn sie deutlich unter Tarif bezahlt wird. Wer Jobangebote ausschlägt, muss erhebliche finanzielle Kürzungen in Kauf nehmen.

Grundsätzlich wurde damit jeder Arbeitslose dem Generalverdacht ausgesetzt, er arbeite nicht, weil er nicht arbeiten wolle. Das ist aber letztlich bei der deutlichen Mehrheit derjenigen, die heute stattliche Hilfen zum Lebensunterhalt benötigen, nicht der Fall. Viele von ihnen benötigen diese Hilfen, obwohl sie arbeiten. Nur reicht das Einkommen, das sie durch Arbeit bekommen, nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Heute verdienen rund zwei Millionen Menschen (von denen 1,4 Millionen aufstocken) weniger als das Existenzminimum. Dies ist definitiv den Reformen der Regierung Schröder zuzuschreiben.

Die Politik der rot-grünen Regierung hat mit ihren Reformen dafür gesorgt, dass Arbeit nichts mehr Wert ist. Das muss sich wieder ändern. Insofern kann das Urteil aus Karlsruhe auch als eine Aufforderung verstanden werden, die Arbeitsmarktreformen der Regierung Schröder grundsätzlich zu überdenken.

Peter Bachmann, Berlin-Hansaviertel

Sehr geehrter Herr Bachmann,

die Reformen 2005 am Arbeitsmarkt waren richtig.

Ein spezieller Punkt, nämlich die Art und Weise der Feststellung der Regelleistung, insbesondere die für Kinder, war jedoch nicht verfassungsgemäß. So stellt das Bundesverfassungsgericht jetzt fest. Das muss der Bundesgesetzgeber nun zügig korrigieren.

Er muss bei der Bestimmung des Existenzminimums sorgfältiger und nachvollziehbar Beweis führen, dass seine dann erfolgte Festsetzung realitätsgerecht ist und damit richtig. Die Leistungen für Kinder müssen zukünftig ebenfalls eigenständig ermittelt werden und dürfen nicht prozentual vom Regelsatz für Erwachsene abgeleitet sein.

Bei der Neufeststellung des Existenzminimums hat der Gesetzgeber „einen Gestaltungsspielraum, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich feststellt. Denn es ist klar: Es bleibt objektiv schwer, dieses Existenzminimum in einer bundesdurchschnittlichen und allgemein gültigen Zahl gerecht zu fixieren. Das war uns immer bewusst. Wir haben 2005 nach bestem Wissen und Gewissen entschieden, im übrigen die Regelsätze höher festgesetzt als die Sozialhilfeleistungen vorher gewesen waren. Und die jetzt verworfene Methode der Festsetzung wurde 2005 nicht neu erfunden. Sie galt prinzipiell seit den 90er Jahren und hatte damals das „Warenkorb“-Prinzip abgelöst.

Was bei der Neufestsetzung der Höhe des Existenzminimums für Erwachsene und Kinder zeitnah fixiert wird, ist abzuwarten. Niemand kann das im Augenblick wissen.

Das Bundesverfassungsgericht stellt im Übrigen nicht auf Großzügigkeit ab, sondern auf Realitätsnähe.

Weshalb die Reformen insgesamt richtig waren: Jeder erwerbsfähige Arbeitslose war mit dem 1.1.2005 Arbeitssuchender, der auf Hilfe bei seinen Bemühungen am Arbeitsmarkt Anspruch hatte. Rund 750 000 waren nicht mehr als unbrauchbar abgestempelt nach dem Motto: Wir geben euch Stütze, setzt euch, haltet den Mund. Die Arbeitslosigkeit ging deutlich zurück. Trotzdem gibt es Besserungsbedarf am Arbeitsmarkt generell und die Finanzkrise ist ein schwerer Rückschlag dafür. Aber es bleibt richtig: Das wichtigste Ziel heißt gute Arbeit für alle, nicht: Möglichst hohe Sozialtransfers für viele.

Zumutbarkeit von Arbeit ist manchmal eine Zumutung, ja, aber jede ehrliche Arbeit ist ehrenwert. Und die Kosten von Arbeitslosigkeit für die Gemeinschaft müssen möglichst gering gehalten werden. Fordern und fördern bleibt richtig. Trotz Spannungsverhältnis zwischen den Wünschen des Einzelnen und der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft.

Wichtig noch: Ein flächendeckender Mindestlohn ist unverzichtbar, der den Arbeitslohn mindestens über das Existenzminimum hebt. Dass CDU/CSU/FDP sich da verweigern, bleibt inkonsequent und ärgerlich. Jetzt ist Zeit, das endlich zu bereinigen.

Und natürlich bleibt es für das Existenzminimum relevant, ob eine Kita kostenlos ist und das Mittagessen dort auch. Wenn die Merkel-Westerwelle-Koalition die Kommunen in die Handlungsunfähigkeit treibt, müssen die Regelsätze konsequenterweise steigen. Denn Daseinsfürsorge, die die Stadt nicht gewährleisten kann, muss der Staat per Sozialtransfer liefern. Diese Koalition führt Sozialstaat und Soziale Gesellschaft ins Dilemma. 2010 muss aufs Ganze geblickt werden, nicht nur das Rädchen repariert, auf das das Gericht verwiesen hat.

Mit freundlichen Grüßen

— Franz Müntefering (SPD), MdB,

von 2005 bis 2007 Vizekanzler und Bundesminister für Arbeit und Soziales

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