zum Hauptinhalt

Meinung: Warum haben die Krankenkassen noch so hohe Verwaltungskosten?

„Kassen sollen ihre Beiträge weiter senken – Ministerin sieht Chance durch großen Überschuss“ vom 3. September, „Und in der Praxis?

„Kassen sollen ihre Beiträge weiter senken – Ministerin sieht Chance durch großen Überschuss“ vom 3. September, „Und in der Praxis?“ vom 7. September 2004

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die GesundheitspoltikerInnen rühmen sich, dass die Kassen durch die Gesundheitsreform ein Plus von 2,5 Milliarden Euro erzielt haben. Betrachtet man jedoch die Zahlen der Krankenkassen genauer, so sind die Leistungsausgaben um 3,5 Prozent zurückgegangen, die Verwaltungsausgaben jedoch nur um 1,1 Prozent. Dies bedeutet de facto, dass die Verwaltungsausgaben relativ weiter gestiegen sind gegenüber den Leistungsausgaben.

Ein Grund für den relativen Anstieg der Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfte die Zuzahlungsregelung für chronisch Kranke sein.

Die Zuzahlungsregelung wurde eingeführt, um bei den Patienten eine Steuerungswirkung im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung zu erreichen und um die Einnahmen der Krankenkassen zu erhöhen. Diese Steuerungswirkung trägt sicherlich mit zu den Einsparungen der Krankenkassen bei, wenn z.B. die Arztbesuche zurückgegangen sind. Bei chronisch Kranken entfällt jedoch diese Steuerungswirkung. Ein Kennzeichen von chronischer Krankheit ist, dass sie einer andauernden Behandlung bedarf und sich der Gesundheitszustand nicht ändert. Die Zuzahlungsregelung dient bei chronisch Kranken also lediglich dem Zweck, die Einnahmen der Krankenkassen zu erhöhen, und dies geschieht mit einem immens hohen bürokratischen Aufwand. Während früher chronisch Kranke nach einem einmaligen Nachweis von weiterer Zuzahlung befreit waren, müssen sie nun jedes (!) Jahr erneut bis an ihre Belastungsgrenze zuzahlen, bevor sie befreit werden.

Über drei Millionen Patienten – darunter der größte Teil chronisch Kranke – wurden dieses Jahr bereits von der Zuzahlung befreit. Oder anders ausgedrückt: Bereits über drei Millionen Versicherte haben dieses Jahr eine Mehrbelastung an Gesundheitsausgaben von mindestens ein bis zwei Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens. Bis zum Jahresende wird die Zahl der betroffenen Versicherten noch stärker steigen.

Harald Rimmele, Berlin-Kreuzberg

Sehr geehrter Herr Rimmele,

was steckt eigentlich hinter „Verwaltungskosten“ der Krankenkassen? Es sind im Kern Kosten für Betreuung und Beratung der rund 70 Millionen Versicherten in Deutschland. Die Mitarbeiter in den Kassen helfen beispielsweise, wenn bei längeren Erkrankungen eine spezielle Weiterbehandlung nötig ist oder sie beraten zur Rehabilitation. Sie prüfen Rechnungen und Kostenvoranschläge für Zahnersatz oder bei Krankenhausaufenthalten, sorgen für pünktliche Belieferung mit Versicherungskarten bei Umzug – kurz: Sie arbeiten für einen guten und zuverlässigen Service für die Versicherten.

Allerdings gibt es im Gesetz einige Vorgaben, die zusätzliche Aufgaben für die Kassen bedeuten: Gegenüber dem Vorjahr ist es nun viel aufwändiger festzustellen, ob ein Versicherter von Zuzahlungen befreit ist.

Viele Kassen haben schon seit Wochen hierfür Überstunden angeordnet, um den Versicherten – und gerade den chronisch Kranken – zeitnah Befreiungsbescheide für den Rest des Jahres auszustellen. Zur Erinnerung: Es war ausdrückliches Ziel der Gesundheitspolitik, dass zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen die Versicherten zumutbare Eigenanteile leisten sollen. Und genau das hat die Krankenkassen ja bereits entlastet. Um mit Partnern aus der Medizin neue – integrierte – Versorgungsformen aufzubauen, also eine enge Vernetzung von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten, sind neue vertragliche Vereinbarungen zu treffen, ist die Finanzierung zu klären und müssen die Patienten über die neuen Angebote informiert werden. Dafür brauchen Krankenkassen qualifiziertes Personal wie Mediziner. Eine gute Servicequalität und konsequentes Kostenmanagement kann jeder Versicherte von seiner Kasse erwarten – dies gibt es nicht zum Nulltarif.

Abschließend einige Fakten: Im Jahr 2003 gaben alle gesetzlichen Krankenkassen pro Mitglied 2684 Euro für medizinische Leistungen aus. Der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben betrug im letzten Jahr 5,6 Prozent – zum Vergleich: Private Krankenversicherer geben zehn bis 15 Prozent dafür aus. Nun zu Ihrer verständlichen Sorge, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen zum Kostentreiber werden könnten.

Hier hat der Gesetzgeber vorgebaut: Die Krankenkassen haben für 2004 die Auflage bekommen, dass die Kosten für Verwaltung lediglich so viel steigen dürfen, wie ihre Einnahmen es tun; maximal um 0,17 Prozent. Im ersten Halbjahr 2004 wurden bereits 1,1 Prozent weniger für Verwaltung ausgegeben als im Vorjahreszeitraum. Dies wurde durch Kostenmanagement, Rationalisierung von Verwaltungsvorgängen in den Kassen und durch Personalabbau erreicht.

— Dr. Robert Paquet ist Leiter des Berliner Büros des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false