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Meinung: Was hilft gegen den Missbrauch von Hartz IV?

„Kontrollen bei Hartz IV noch schärfer“ vom 25. Oktober 2005 Bei Hartz IV und dem damit verbundenen Missbrauch ist es wie in vergangenen Zeiten bei der Sozialhilfe.

„Kontrollen bei Hartz IV noch schärfer“

vom 25. Oktober 2005

Bei Hartz IV und dem damit verbundenen Missbrauch ist es wie in vergangenen Zeiten bei der Sozialhilfe. Es gibt eine Quote von über zwanzig Prozent Missbrauch; aber das darf nicht wahr sein; sprich, es passt keinem Verantwortlichen in den Kram.

Ich habe zehn Jahre lang als Sachbearbeiter in Nordrhein-Westfalen Sozialhilfe ausgezahlt. Jeder Versuch, den Missbrauch zu bekämpfen, wurde vereitelt. Selbst offensichtliche Fälle (Ferrari-fahrender Empfänger von laufenden Leistungen) wurden vertuscht.

Es ist ja für die Politiker und die leitenden Herrschaften der Sozialverwaltungen (heute Job-Center) auch bequemer.

Klaus Koch, Berlin-Schöneberg

Nach Behauptung des Wirtschaftsministers Wolfgang Clement (SPD) beziehen zwanzig Prozent der Hartz-IV-Empfänger diese Leistungen zu Unrecht. Woher er das weiß? Bei einer Telefonumfrage sollten die Daten von 410000 Leistungsbeziehern, die länger als zwei Monate nicht bei ihrem Jobvermittler vorsprachen, auf freiwilliger Basis überprüft werden. 220000 Personen wurden telefonisch erreicht, bei den anderen wurde nach drei Versuchen aufgegeben. Bei den erreichten Personen hätten sich 40000 geweigert Auskunft zu geben. Warum verweigerten sich die „Verweigerer“ der Befragung? „Sie werden schon etwas zu verbergen haben“ ist nicht allein Clements Unterstellung, die den Leistungsempfängern vielleicht kein Unrecht tut – vielleicht aber doch. Es ist zwar administrativ leichter, soziale Leistungen bei weniger als einem Fünftel der Bevölkerung weiter einzuschränken. Aber wäre es nicht sinnvoller, vier Fünfteln das Gefühl zu verschaffen, dass mit ihren Mitteln geholfen werden kann? Ich denke da an eine Kampagne mit Fotos und darunter: „Möchten Sie so leben? Sie können helfen. Mit ihren Steuern“ anstelle von Überschriften wie „Erste eigene Wohnung – die Arbeitsagentur bezahlt“.

Steffen Schulz-Lorenz, Berlin-Schöneberg

Sehr geehrter Herr Koch,

sehr geehrter Herr Schulz-Lorenz,

es gibt keinen Zweifel: Missbrauch bei sozialen Leistungen muss bekämpft werden. Die Mittel für Hartz IV stammen aus Steuergeldern, die von Bürgern und Unternehmen gezahlt werden. Die Steuerzahler haben ein Recht darauf, dass ihre Gelder zweckentsprechend verwendet werden. Deshalb ist auch die von der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführte Telefonumfrage unter Hartz-IV-Empfängern, ob und wie sie sich um neue Jobs bemühen, berechtigt. Wir benötigen auch einen ständigen Datenabgleich mit den Finanzämtern sowie eine genauere Überprüfung der vorgelegten Dokumente. Das betrifft zum Beispiel die Mietverträge. Auch verstärkte Hausbesuche bei Hartz-IV-Empfängern könnten helfen, den Missbrauch einzudämmen. Wichtig ist auch die effektivere Bekämpfung der Schwarzarbeit. Den Kritikern derartiger Kontrollen ist entgegenzuhalten, dass ein Transfersystem auch immer die Akzeptanz derjenigen finden muss, die es finanzieren. Hartz IV muss aber auch nachjustiert werden. Ein Teil der Regelungen lädt die Betroffenen geradezu ein, sich Vorteile zu verschaffen. Fehlkonstruktionen sind z.B. die fehlende Rückgriffsmöglichkeit auf die Eltern bei arbeitslosen Jugendlichen oder die Möglichkeit, bei Lebenspartnerschaften sich zu leicht aus der gegenseitigen Einstandspflicht zu verabschieden. Viele jugendliche Erwerbslose ziehen deshalb tatsächlich oder nur auf dem Papier in eigene vier Wände, damit sie Leistungen erhalten.

Hier brauchen wir ein Bündel von gesetzlichen Maßnahmen. So sollte Hartz IV für allein lebende Kinder nur noch bezahlt werden, wenn das Familieneinkommen nicht ausreicht. Es kann nicht angehen, dass ein Millionärssohn als Langzeitarbeitsloser Hartz IV bekommt, nur weil er eine eigene Wohnung hat. Auch Bafög wird ja nicht gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern des auswärts Studierenden zu hoch ist. Für junge Langzeitarbeitslose, die bei den Eltern ausziehen, sollten die Wohnkosten nur dann übernommen werden, wenn sie die neue Wohnung benötigen, um eine nachgewiesene Ausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme aufnehmen zu können, die weit von ihrem bisherigen Wohnort entfernt liegt. Eines ist aber auch klar: Die Eindämmung ungerechtfertiger Leistungen wird die Ausgaben für Hartz IV nicht dramatisch senken. Unser Problem ist die hohe Arbeitslosigkeit. Hier müssen wir ansetzen. Wir brauchen mehr kommunale Investitionen, um wieder mehr Menschen insbesondere in den Handwerksbetrieben und im Mittelstand in Jobs zu bringen. Dann können diese aus eigenem Einkommen leben und sind nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerd Landsberg,

Geschäftsführendes Präsidialmitglied des

Deutschen Städte- und Gemeindebundes

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