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Meinung: Was ist unser Grundgesetz in Europa noch wert?

„Am Anfang war der Chip “ von Jost Müller-Neuhof vom 16. DezemberIn Ihrem Artikel zur Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung sprechen Sie einen interessanten Aspekt an: Die deutsche Gesetzgebung in dieser Sache ist auf eine „europäische Richtlinie, verabschiedet unter dem Eindruck des Terrors vom 11.

„Am Anfang war der Chip “ von Jost Müller-Neuhof vom 16. Dezember

In Ihrem Artikel zur Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung sprechen Sie einen interessanten Aspekt an: Die deutsche Gesetzgebung in dieser Sache ist auf eine „europäische Richtlinie, verabschiedet unter dem Eindruck des Terrors vom 11. September 2001“, zurückzuführen. Es ist also in deutsches Recht umgesetzt worden, was die EU beschlossen hat. Und da gibt es meines Erachtens tatsächlich ein Problem für die deutschen Bürger: In unserem Grundgesetz sind die Bürgerrechte festgeschrieben, aber wie sieht es damit in den Verfassungen anderer EU-Mitglieder aus? Leider nicht bei allen so gut wie in Deutschland. Das erklärt auch, warum zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf EU-Ebene deutlich „laxer“ gehandhabt wird als normalerweise in Deutschland. Das beste Beispiel aus jüngster Zeit ist das Abkommen der EU mit den USA zur Weitergabe europäischer Bankdaten, das meiner Meinung nach klar gegen deutsche Datenschutzrichtlinien verstößt.

Gerade der Datenschutz wird in Zukunft immer wichtiger werden, weil heutzutage immer mehr Daten in allen Bereichen erfasst werden. Umso nachhaltiger müssen Zugriff auf und Verwendung von Datenbanken verbindlich geregelt sein. Die Frage, wo die Grenzen des Datenspeicherns liegen, wird das Bundesverfassungsgericht nun bald beantworten. Was aber, wenn EU-Recht nicht umgesetzt werden kann, weil dem Regelungen im Grundgesetz entgegenstehen? Wenn wir uns in Europa nicht isolieren wollen, muss dann wohl im Zweifel das Grundgesetz geändert werden.

Ich habe den Eindruck, dass in der EU immer der kleinste gemeinsame Nenner gesucht wird – und das führt in Deutschland in der Regel zu schlechteren Regelungen als die, die es vorher gab, es waren. Zum Beispiel beim Verbraucherschutz: die neuen Regelungen für Bankkunden – etwa Haftung für Schäden bei Verlust der EC-Karte bis 150 Euro – sind im Vergleich zu den bisher gültigen eine Zumutung für die Kunden.

Dass die teils vorbildlichen deutschen Regelungen nach und nach EU-Recht zum Opfer fallen, kann nicht der richtige Weg sein.

Bernd Winkler, Berlin-Kreuzberg

Sehr geehrter Herr Winkler,

Ihr Anliegen, die Bürgerrechte in Europa auf möglichst hohem Niveau erhalten und ausbauen zu wollen, ist vollkommen berechtigt. Allerdings tun Sie Europa keinen Gefallen, wenn Sie dabei allein deutsche Maßstäbe eins zu eins auf die EU übertragen wollen. Wir sähen solch einen Anspruch aus Frankreich oder Polen auch nicht gerne. Nein, Kompromisse sind nötig, und das ist in den allermeisten Fällen kein Nachteil für uns in Deutschland.

Zum einen sind die deutschen Regelungen nicht immer vorbildlich. Denken Sie beispielsweise an das von Rot-Grün 2005 faktisch abgeschaffte Bankgeheimnis: der in den letzten Jahren zu beobachtende Rutschbahneffekt von der Freiheit zur Sicherheit beruht nicht etwa nur auf EU-Richtlinien, sondern wurde vielmehr von den deutschen Innenministern Schily und Schäuble entscheidend geprägt. Umgekehrt verbessern viele EU-Vorschriften die Rechte von deutschen Bürgern und Verbrauchern, nehmen Sie nur die Verlängerung der Produktgewährleistung von sechs Monaten auf zwei Jahre oder die neuen Passagierrechte bei Flug-, Bahn- und demnächst auch Busreisen. Dass dabei im Einzelfall auch Vorschriften in Kraft treten, die Sie und ich mir besser oder anders gewünscht hätten, steht außer Frage. So gebe ich Ihnen im Fall der Vorratsdatenspeicherung vollkommen recht, dass diese ein denkbar schlechter Kompromiss war. Das ist aber nicht abstrakt die Verantwortung der EU, sondern ganz konkret der nationalen Regierungen sowie des Kräfteverhältnisses im Europaparlament. Dort wurde die Vorratsdatenspeicherung von den Liberalen hart bekämpft, ist aber letztlich mit den Stimmen der Konservativen und Sozialisten beschlossen worden. Die große Koalition, also Deutschland, hat im Rat durch SPD-Justizministerin Zypries zugestimmt – auch dies ist von uns scharf kritisiert worden.

Deutlich wird daran, dass es in der EU immer weniger um Sonntagsreden geht – entscheidend ist stattdessen immer mehr der konkrete politische Streit darum, welche Politik verfolgt werden soll. Damit haben Sie es bei der Europa- wie bei der Bundestagswahl in der Hand, welche Bedeutung der Datenschutz oder andere Ihnen wichtige Themen in EU-Rechtsakten haben sollen.

Aus all dem kann jedoch ein Schluss nicht gezogen werden, nämlich dass deutsche Interessen oder gar das Grundgesetz in Europa keine Bedeutung hätten. Im Gegenteil: die Verständigung mit den anderen Mitgliedstaaten ist vielmehr Folge der „Europafreundlichkeit“ des Grundgesetzes, die seine Verfasser ausdrücklich gewollt haben. Nach der Präambel soll das deutsche Volk „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen“.

Dieses ausdrücklich erwünschte „vereinte Europa“ hat also Verfassungsrang. Das bedeutet einerseits, dass wir die Interessen unserer Partner in der EU mit berücksichtigen müssen, andererseits deutsches Rechtsdenken auch die europäische Wirklichkeit prägt: Mit der seit 1. Dezember rechtsverbindlichen EU-Grundrechtecharta haben die Bürgerrechte eine wirksame Ausgestaltung auf europäischer Ebene gefunden, die wie die Grundrechte des Grundgesetzes als Richtschnur für den europäischen Gesetzgeber dienen. Auf dieser Grundlage werden wir den Schutz der Bürgerrechte in Europa nach deutschem Vorbild in Zukunft verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

— Alexander Graf Lambsdorff (FDP), MdEP,

erster stellvertretender Vorsitzender

der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)

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