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Meinung: Welches Mittel hilft im Gesundheitswesen gegen Simulanten?

„Berlins teure Beamte – mit nicht mal 40 in Pension“ vom 27. Mai 2005 Es sind nicht nur die Beamten, vielmehr herrscht generell eine Mitnahmementalität vor in Zeiten, in denen es uns normalen Bürgern sozial immer schlechter geht mit zunehmender Angst vor Verarmung wegen Arbeitslosigkeit oder im Alter.

„Berlins teure Beamte – mit nicht mal 40 in Pension“ vom 27. Mai 2005

Es sind nicht nur die Beamten, vielmehr herrscht generell eine Mitnahmementalität vor in Zeiten, in denen es uns normalen Bürgern sozial immer schlechter geht mit zunehmender Angst vor Verarmung wegen Arbeitslosigkeit oder im Alter.

Insofern ist nachvollziehbar, wenn der Bürger aus den gesetzlich angebotenen Regeln des Schwerbehindertenrechts und des Erwerbsunfähigkeitsrechts Vergünstigungen für sich in Anspruch zu nehmen versucht. Als Gutachter stelle ich immer wieder fest, dass überzogene Ansprüche auf völlige Beschwerdefreiheit im Arbeitsleben und nach ärztlicher Behandlung gestellt werden. Die große Zahl von vorzeitigen Renten-/Pensionsverfahren, Anerkennung von Schwerbehinderung mit Klagemöglichkeit im Sozialgerichtsverfahren und z.B. die Steigerung von Arzthaftpflichtverfahren im vergangenen Jahr um circa dreißig Prozent sind besorgniserregend. Ein hohes Maß an Verantwortung trägt die Politik, die dem Bürger immer mehr abverlangt: Zuzahlung bei Krankheit und Behandlung, nachgelagerte Besteuerung von Renten. Neben berechtigten Forderungen an die Solidargemeinschaft bleibt den meisten Anspruchsstellern nur, uns Gutachtern etwas vorzumachen.

Der Amtsarzt, der einer 52 Jahre alten Beschäftigten die 12. Kur verordnet, ist sicherlich die Ausnahme. Wenn aber diese Beschäftigte berichtet, sie habe gar nichts, was behandelt werden müsse, es sei nun mal „üblich zur Kur zu gehen“, damit man dort seine Leiden dokumentiert bekomme, um vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, dann stimmt vieles schon lange nicht mehr in unserem Gemeinwesen.

Dr. med. Wolf-Jürgen Schwerdtner,

Berlin-Zehlendorf

Sehr geehrter Herr Dr. Schwerdtner,

es sollte sehr sorgfältig unterschieden werden zwischen der medizinisch notwendigen Versorgung kranker Menschen und dem überflüssigen Ausnutzen von Leistungsansprüchen auf Kosten der Allgemeinheit.

Beispiele für Anspruchsdenken und Mitnahmementalität in der Bevölkerung kennen wir alle, entweder aus den Medien oder auch aus dem eigenen persönlichen Umfeld. Die Reaktion darauf darf jedoch weder in Pauschalverurteilungen ganzer Bevölkerungs- oder Berufsgruppen noch in rigorosen Leistungseinschränkungen bestehen. Auch wenn es unter verordnenden Ärzten schwarze Schafe gibt und wenn es Krankenversicherte gibt, die auf Kosten der Solidargemeinschaft unnötigerweise die 12. Kur machen: Man trifft mit Pauschalvorwürfen in jedem Fall auch die große Anzahl der korrekt verordnenden Ärzte und der solidarischen Krankenversicherten mit. Eine differenzierte Betrachtung ist deshalb unbedingt nötig.

Nicht umsonst hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen die paradox erscheinende Diagnose gestellt, in unserem Gesundheitswesen gäbe es nebeneinander und gleichzeitig Situationen von Unter-, Über- und Fehlversorgung. Unnötige Leistungen, die Patienten verordnet und gewährt werden, können Über- oder Fehlversorgung bedeuten, in jedem Fall stellen sie ein Beispiel für schlechte Qualität in unserer medizinischen Versorgung dar. Denn auch ein zu viel an Leistungen und unnötige Leistungen stellen schlechte Qualität dar, genau so wie medizinisch notwendige Leistungen, die Patienten verwehrt werden. Der Zusammenhang wird deutlich, wenn wir uns vor Augen führen, dass jeder Euro, den wir im Rahmen unserer sozialen Sicherungssysteme ausgeben, nur einmal ausgegeben werden kann. Wer sich also ohne medizinische Notwendigkeit krank schreiben lässt oder zur Kur fährt, der muss sich darüber im klaren sein, dass die Mittel, die er für sich unnötigerweise in Anspruch nimmt, nicht mehr für medizinisch notwendige Maßnahmen zur Verfügung stehen. Dabei spielen sowohl das Anspruchsdenken der Patienten als auch das Verordnungsverhalten der Ärzte und die Bewilligung und Prüfung der Verordnungen durch die Krankenkassen eine Rolle. Aufgerufen zu solidarischem Verhalten sind alle Beteiligten. Für das System der medizinischen Versorgung kann die Konsequenz nur darin bestehen, den von der Bundesregierung und der SPD eingeschlagenen Weg der verstärkten Qualitätsorientierung und der Ausrichtung der Leistungen an nachvollziehbaren Evidenzkriterien konsequent weiter zu gehen. Dazu gehört auch, dass es verbindliche Qualitätsstandards gibt, deren Einhaltung dokumentiert werden muss. Daraus muss erkennbar sein, welche Leistung bei welcher Indikation für welchen Patienten notwendig ist. Das hat nichts mit Kochbuchmedizin zu tun – aber viel mit nachvollziehbarer Qualität statt Beliebigkeit. Gerade in Zeiten knapper Kassen sind wir mehr denn je gehalten, auf die Weiterentwicklung der Qualität in der medizinischen Versorgung zu achten.

Mit freundlichen Grüßen

— Erika Lotz, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Gesundheit und Soziale Sicherung.

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