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Meinung: Wider die Vernunft

Betrifft: „Quer bleibt verboten" im Tagesspiegel vom 13. Juli 2002 Zitat aus dem Artikel: „…schließlich seien die Stoßstangen aller Fahrzeuge auf das Längsparken ausgerichtet.

Betrifft: „Quer bleibt verboten" im Tagesspiegel vom 13. Juli 2002

Zitat aus dem Artikel: „…schließlich seien die Stoßstangen aller Fahrzeuge auf das Längsparken ausgerichtet." Sind mit Stoßstangen die in Wagenfarbe lackierten Teile am Fahrzeug gemeint, die man auf keinen Fall mit seinem Fahrzeug z.B. beim Einparken berühren sollte wegen der unweigerlich entstehenden teuren Lackschrammen? Wer schreibt uns in die Kfz-Zulassungsordnung etwas über die Brauchbarkeit von Stoßstangen, denn die Vernunft schafft es weder bei Autobauern noch -käufern?

Werner Riedel, Berlin

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