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Meinung: Zu milde geurteilt

„Urteil gegen Mutter der toten Babys: Staatsanwälte legen Revision ein“ vom 7. Juni 2006 Es ist schon bemerkenswert, dass der Verteidiger von Sabine H.

„Urteil gegen Mutter der toten Babys: Staatsanwälte legen Revision ein“

vom 7. Juni 2006

Es ist schon bemerkenswert, dass der Verteidiger von Sabine H. in Revision gehen will bei diesem relativ milden Urteil der Frankfurter Schwurgerichtskammer – im Verhältnis zur Tat gesehen. Diese überaus schreckliche und grausame Tat der jetzt Verurteilten hätte durchaus eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gerechtfertigt.

Ich kann nur im Sinne der Gerechtigkeit hoffen, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) wieder aufhebt mit der Begründung „Zu milde geurteilt“. Die Alkoholsucht der Sabine H. kann die Tatsache, dass es hier um Mord ging, nicht abmildern. Sonst hätten die forensischen Gutachter, die vom Gericht bestellt werden mussten, dies entsprechend gutachterlich gewürdigt. Also kann die Rauschmittelwirkung (Alkohol) nicht so stark gewesen sein, um daraus rechtlich eine verminderte Schuldfähigkeit zu basteln.

Also eindeutig Mord und lebenslängliche Haftstrafe für Sabine H., sehr geehrte Richter des Bundesgerichtshofes.

Alexander Marx,

Berlin-Lichtenrade

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