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Lissabon-Urteil: Weniger Macht den Räten

Überraschend deutlich haben die Karlsruher Richter aufgezeigt, dass mit ihnen ein ständiger Kompetenzzuwachs auf europäischer Ebene nicht zu machen ist. In gewisser Weise unterfüttern sie damit nun rechtlich das Ende des Traums von einem europäischen Bundesstaat.

Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union? Aus geografischer Sicht wird sich diese Frage noch eine Weile nicht so genau beantworten lassen. Was aber die Grenzen der politischen Macht der EU anbelangt, so gibt es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts größere Klarheit. Überraschend deutlich haben die Karlsruher Richter aufgezeigt, dass mit ihnen ein unkontrolliertes „Weiter-so“ und ein ständiger Kompetenzzuwachs auf europäischer Ebene nicht zu machen ist. In gewisser Weise unterfüttern sie damit nun rechtlich das Ende des Traums von einem europäischen Bundesstaat, der schon politisch an sein Ende gekommen war. Die zu Beginn dieses Jahrzehnts aus der Taufe gehobene EU-Verfassung kam bei den Bürgern auch als Versuch an, der EU eine Art von Staatlichkeit zu verleihen, die sie nicht hat. Das Ende ist bekannt – die Verfassung scheiterte bei Referenden in Frankreich und in den Niederlanden.

Die Karlsruher Richter hatten nun darüber zu urteilen, ob denn wenigstens die abgespeckte Version der damals durchgefallenen Verfassung – nämlich der Lissabon-Vertrag – mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In ihrer Entscheidung haben sie nun ziemlich schonungslos Missstände wie das Demokratiedefizit auf EU-Ebene offengelegt, Fragezeichen hinter eine weitere Ansammlung Brüsseler Zuständigkeiten gesetzt und deutlich gemacht, wer auch künftig der Inhaber aller Macht in Europa sein soll: nämlich die Völker der Mitgliedstaaten.

Dass Karlsruhe den Lissabon-Vertrag trotzdem passieren ließ, kann man damit als zweifaches Signal werten: Gegen die geplante EU-Reform ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verfassungskonformität nichts einzuwenden – wer wollte schließlich ernsthaft etwas gegen das Projekt haben, die EU künftig so zu organisieren, dass sie auch im 21. Jahrhundert entscheidungsfähig bleibt? Zum anderen ist aber die Auflage der Verfassungshüter für niemanden zu übersehen, dass das für viele Bürger undurchschaubare Brüsseler Treiben mit Absprachen auf Botschafterebene, in den Ministerräten und bei den mit großem Glanz inszenierten Gipfeln letztlich immer an den Willen des obersten Souveräns gebunden bleiben muss – des Volkes.

In Irland, wo der EU-Vertrag noch auf der Kippe steht, wird besonders diese Botschaft aus Karlsruhe auf offene Ohren stoßen. Für die Iren, die voraussichtlich im kommenden Oktober erneut über den Text abstimmen werden, dürfte es nach dem Urteil des Verfassungsgerichts weniger Anlass denn je zu der Befürchtung geben, dass in Brüssel künftig ein europäischer Superstaat entstehen könnte, der schleichend alle nationalen Zuständigkeiten aushöhlt. Das Gewaltmonopol der Polizei und des Militärs, Grundsatzfragen der Steuerpolitik, Sozialpolitik, Erziehung, Bildung, der Umgang mit Religionsgemeinschaften – all dies sind nach Karlsruher Auffassung Bereiche, aus denen sich die EU nach Möglichkeit weitgehend herauszuhalten hat.

Trotz aller Bedenken: Für die Kläger bedeutet das Karlsruher Urteil eine Niederlage. Ihr Plan, den Lissabon-Vertrag zu Fall zu bringen, hatte keinen Erfolg. Für den Bundestag und den Bundesrat dürfte es nun eine vergleichsweise leichte Übung sein, den Wünschen der Verfassungsrichter nach einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle nachzukommen. Gewonnen haben all jene, die sich eine EU mit mehr Demokratie, mit weniger Brüsseler Räte-Herrschaft wünschen – und mit mehr Augenmaß.

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