zum Hauptinhalt

Meinung: Maßlos

KÜRZUNG BEIM ARBEITSLOSENGELD

Seit Freitag sind die Zeiten für Arbeitnehmer noch ein wenig härter geworden. Vor allem für solche Beschäftigte, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Kanzler Schröder hat keinen Zweifel daran gelassen, der Kündigungsschutz soll gelockert und das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Der laxere Kündigungsschutz soll Arbeitgeber dazu bewegen, neues Personal einzustellen. Das reduzierte Arbeitslosengeld soll Arbeitslosen Dampf machen, schnell einen neuen Job anzunehmen. Das mag arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein, verträgt sich aber leider nicht mit geltendem Recht. Denn das Arbeitslosengeld ist kein staatliches Almosen, sondern eine Versicherungsleistung. Zwar kann auch diese gekürzt werden, aber nur in Maßen. Alles andere verbietet das Grundgesetz. Schröders Kürzungspläne gehen zu weit. Der Kanzler will das Arbeitslosengeld empfindlich von 32 auf 18 Monate zusammenstreichen. Wer bereits 20 oder 30 Jahre lang in die Versicherung eingezahlt hat und sich jetzt mit den neuen Regeln konfrontiert sieht, fühlt sich zu Recht betrogen. Und wird gegen die KanzlerPläne klagen. Mit guten Erfolgschancen. Dem Reformprozess tut das nicht gut. Beim Arbeitslosengeld wären mildere Einschnitte effektiver gewesen. hej

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false