zum Hauptinhalt
Andreas Lubitz, unkenntlich. Dasselbe Foto gibt es auch in einer ungepixelten Version.

© Foto-Team-Müller/dpa

Medien, Recht und Ethik: Ratlos ohne Presserat

Die Hüter der Mediensitten haben entschieden: Der Germanwings-Todespilot darf mit ganzem Namen genannt werden. Eine Wegweisung, die niemanden weiterbringt. Denn es geht nicht um Vorschriften, sondern um die eigene Haltung zu dem Fall. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Das wäre eine Möglichkeit gewesen: L. Oder A.L. Aber nein, es war Andreas Günter Lubitz, geboren 1987, der den Germanwings-Flug 9525 mit 149 Passagieren in den gemeinsamen Absturztod steuerte. Abiturient, Segelflieger, Nervenkranker. Ein Kinder- und Massenmörder, Familienzerstörer, Schicksalsspieler, auf dessen Leben jetzt ein eigener Wikipedia-Eintrag den netzförmigen Grab- und Schlussstein setzt.

Nun verkündet der Deutsche Presserat Entlastendes: L. darf Lubitz sein, und es war erlaubt, Fotos von ihm zu drucken. Hunderte Beschwerden hatten die Berufsethikprofis abzuarbeiten, am Ende stand die Einsicht, dass es sich um eine „außergewöhnlich schwere Tat“ handelte, „die in ihrer Art und Dimension einzigartig“ ist; ein wirklich „außerordentlicher Fall“, angesichts dessen das Recht auf Anonymität zurückzutreten habe.

Gut, dass es Institutionen gibt, die derart Wegweisendes mitzuteilen haben. Wir wären ratlos ohne Presserat. Es gehörte zu den quälenden medialen Begleitumständen des Falls, dass sich in Ermangelung neuer Sachstände schnell die Frage erhob, wie über ihn und namentlich den Piloten zu berichten sei. Wie steht es um die Persönlichkeitsrechte? Was sagen die Gerichte? Rügt der Presserat oder rügt er nicht? Ein Ventilieren von Problemen, die sich kaum je stellen werden, da der Betroffene tot ist und Medien mit Klagen zu überziehen wohl das Letzte wäre, was seine bemitleidenswerten Eltern in den nächsten Jahren vorhaben.

Wie sollen Vorschriften helfen, wenn das Geschehen unsere Vorstellungskraft übersteigt? Im Zweifel rechtfertigt der Einzelfall alles. Etwa den Bruch des Komments, über Schienensuizide wenig oder am besten gar nichts zu berichten, wenn ein beliebter Torhüter derart aus dem Leben geht. Die Anonymität ist ohnehin dabei, sich in den Weiten des Internets zu verflüchtigen, daran ändert auch das vom Europäischen Gerichtshof installierte Recht auf Vergessen nichts. Namen sind das Erste, das im Netz die Runde macht, und das Letzte, was wieder verschwindet. Die Presse kann sich dem oft nicht entziehen. Medien sind nicht besser als die Menschen, die sie nutzen.

Es konnte deshalb nie ernstlich darum gehen, ob man Lubitz Lubitz nennen darf. Es geht vielmehr um die Haltung, mit der an den Diskursen darüber teilgenommen wird, unabhängig davon, ob es in Redaktionen ist oder in den unzähligen Blogs und Foren, die den öffentlichen Raum erweitert haben. Mit etwas Ehrlichkeit wird man sich eingestehen müssen, dass alles, wirklich alles über Lubitz interessant und berichtenswert ist. Außer, dass er Lubitz heißt. Wichtiges von Unwichtigem zu trennen, dabei indes kann der Presserat nicht helfen. Und er nimmt niemandem ab, zum Thema eine Haltung zu entwickeln. Es kann auch Ethik geben, für die man keinen Kodex braucht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false