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Meinungsfreiheit in der Türkei: Beleidigt

Die Entscheidung des türkischen Parlaments zur Änderung des „Türkentum“-Paragrafen 301 des Strafgesetzbuches war überfällig. Das Gesetz war längst zu einem Instrument verkommen, mit dem Nationalisten allen den Mund verbieten konnten, deren Meinung ihnen nicht passte.

Die Entscheidung des türkischen Parlaments zur Änderung des „Türkentum“-Paragrafen 301 des Strafgesetzbuches war überfällig. Das Gesetz war längst zu einem Instrument verkommen, mit dem Nationalisten allen den Mund verbieten konnten, deren Meinung ihnen nicht passte. Doch das Problem lässt sich mit einer Gesetzesänderung allein nicht lösen. Richter und Staatsanwälte in der Türkei sind Teil der Nationalisten-Front, die Meinungsfreiheit als Bedrohung für den Staat betrachtet. Selbst wenn das Strafrecht ein Vorbild an Liberalität wäre, würden stramm rechte Juristen einen Hebel finden, um kritische Meinungsäußerungen zu ahnden. Das Problem ist die obrigkeitsstaatliche Mentalität in der türkischen Bürokratie. Nicht das Recht auf Meinungsäußerung gilt aus dieser Perspektive als schutzwürdig, sondern der Staat. Es ist kein Zufall, dass es im türkischen Fernsehen nicht eine politische Satiresendung wie den „Scheibenwischer“ und keinen politischen Kabarettisten vom Schlage eines Dieter Hildebrandt gibt – der türkische Hildebrandt stünde wohl schon nach der ersten Sendung vor Gericht. sei

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