zum Hauptinhalt

Menschenrechte: Europas Binnenmoral

Immer mehr Menschen wenden sich nach Straßburg und klagen ihre Rechte ein. Über 1500 Urteile ergehen pro Jahr, zehntausende Fälle warten – Europa, ein kruder Bund aus Folterstaaten und Rechtsverletzern?

Hier klagen Tschetschenen gegen Moskau, Südosseten gegen Georgien, deutsche Vertriebene gegen Polen; es beschweren sich von Polizisten geprügelte russische Autodiebe, misshandelte Türken, verfolgte Journalisten: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der an diesem Samstag seit zehn Jahren ständig tagt, erhebt seine Stimme in den großen, kriegerischen Konflikten ebenso wie in den kleinen Streitereien, etwa kürzlich um eine Wäscheleine an einer Grundstücksgrenze auf Malta.

Immer, wenn Gerichte angerufen werden, deutet dies auf ein Scheitern hin. Menschen können ihre Konflikte nicht lösen, sie schweigen statt zu sprechen, suchen nach der Autorität des Rechts und geben Einfluss und Gestaltungskraft aus der Hand. Steigende Fallzahlen der Justiz sind aus dieser Perspektive Dokument einer Gesellschaft, die eher zerfällt als zusammenfindet, die sich lieber entmündigen lässt als Verantwortung zu übernehmen. Doch für Europa und seinen Menschenrechtsgerichtshof geht diese Gleichung nicht auf, im Gegenteil. Obwohl das Gericht formal mit der EU wenig zu tun hat, besorgt es ein höchst wichtiges Geschäft in der Gemeinschaft. Denn so, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg den Binnenmarkt regelt, so kümmern sich die Straßburger Richter um die dafür nötige seelische Eintracht: die Binnenmoral.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Lage in vielen der 47 Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention verbessert. Mit den Urteilen und der Transparenz der verhandelten Fälle sind die Erwartungen an die politischen Führungen gestiegen. Weder Russland noch die Türkei, schon gar nicht Polen oder die Ukraine, die alle zu den am häufigsten angeprangerten Nationen zählen, können sich dem entziehen.

Auch Deutschland nicht. Dazulernen durfte die Bundesrepublik etwa, als die monegassische Prinzessin Caroline ihre Persönlichkeitsrechte einklagte, die ihr vom Bundesverfassungsgericht verweigert worden waren. Viele Medien und Verlage fürchteten den Tod der freien Presse. Das war übertrieben, die Vorgaben sind handhabbar und wir wissen seitdem, auch Reiche und Berühmte verfügen über Menschenrechte; eine Gewissheit, welche unsere Justiz den manchmal allzu neidbereiten Deutschen nicht zumuten wollte. Und selbst Kindermörder haben Menschenrechte, worauf das Gericht im Fall Magnus Gäfgens hinwies, dem Polizisten mit Folter gedroht hatten.

So verhilft das Gericht sogar den Deutschen zu Einsicht und präsentiert dem übrigen Europa ein breites moralisches Fundament, dass die Bürger berechtigt und die Politik verpflichtet. Jetzt ist es an der Zeit, das Gericht in die Selbstständigkeit zu entlassen, es mit einem eigenen, großzügigen Budget auszustatten und neues Personal einzustellen. Was ein Markt ohne Moral wert ist, kann derzeit in der Finanzwelt besichtigt werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false