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Meinung: Mit den Augen des Zeugen Bankaffäre: Neue Erkenntnisse, aber keine Beweise für Straftaten

Plötzlich sind viele ganz aufgeregt: Ein neuer Zeuge hat den Untersuchungsausschuss zur Berliner Bankaffäre angeblich „entscheidend“ vorangebracht. Von Bankgeschäften ist die Rede, die von Stil und Inhalt eher zu den Cayman-Inseln mit ihren Briefkastenfirmen passen würden als zu Berlin, wo immer noch das Kreditwesengesetz gilt.

Plötzlich sind viele ganz aufgeregt: Ein neuer Zeuge hat den Untersuchungsausschuss zur Berliner Bankaffäre angeblich „entscheidend“ vorangebracht. Von Bankgeschäften ist die Rede, die von Stil und Inhalt eher zu den Cayman-Inseln mit ihren Briefkastenfirmen passen würden als zu Berlin, wo immer noch das Kreditwesengesetz gilt. Und angeblich sind die hasardeurhaften Geschäfte dem ehemaligen Bankvorstand Klaus Landowsky direkt anzulasten. Landowsky, so wird spekuliert, stehe mit einem Bein im Gefängnis: Er habe die Geldvergabe seiner Bank in gesetzwidriger Weise beeinflusst. Ein Ende der Affäre scheint in Sicht zu sein, mit klar verteilter Verantwortung und Schuld. Um die Sühne kümmern sich die Gerichte.

Doch so weit sind wir nicht. Noch ist nichts eindeutig geklärt, was mit dem Vorstand der Berlin-Hyp und dessen Verantwortung für den Niedergang der Bank zu tun hat. Unklar ist, das sagen Mitglieder des Untersuchungsausschusses, wer in der Führung der Bank was zu entscheiden hatte. Unklar ist bei vielen problematischen Großkrediten, warum sie vergeben worden sind. Man ist wichtigen Erkenntnissen näher gekommen, hat aber keine zwingenden Beweise für Straftaten.

Und doch gibt es einen deutlichen Fortschritt. Der Zeuge und Ex-Kollege Landowskys hat sich erheblich präziser geäußert als die meisten anderen Zeugen. Er hat dem Ausschuss Hinweise auf fragwürdige Geschäfte gegeben und gesagt, wer diese Geschäfte wollte. Damit kann der Ausschuss arbeiten. Seine Mitglieder können konkrete Unterlagen und Papiere auf Plausibilität prüfen und auf ihre Übereinstimmung mit den Bankgesetzen. Doch selbst bei nachweislichen Fehlentscheidungen bleibt zu klären, ob sie fahrlässig oder vorsätzlich getroffen wurden.

Die Abgeordneten wussten schon vor der Aussage dieses einen Managers, dass die Bank problematische Kunden gehabt hat. Nun aber können sie zumindest den Versuch unternehmen, konkrete Geschäfte der BerlinHyp nachzuvollziehen. Sie haben die Chance auf echten Erkenntnisgewinn. Es wird dauern, bis sich klärt, welche Bankgeschäfte „politisch gewollt“ waren, wie es so verschwommen heißt. „Politisch gewollt“ bedeutet nicht, dass immer Geld geflossen ist wie im Fall Aubis, der den Bankenskandal ausgelöst hat. Es bedeutet, dass bei der Vergabe von viel Geld vielleicht nicht nur geschäftliche Kriterien eine Rolle spielten.

Auch da stehen den Berlinern womöglich noch bittere Erkenntnisse bevor. Bisher hat der Ausschuss kühl und sachlich auf solche Erkenntnis hingearbeitet. Das wird er weiter tun, sobald sich der erregungsfreudige Teil des Publikums wieder abgeregt hat.

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