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Meinung: Mit Tränen in den Augen

„Langsame dürfen an der FU weiterstudieren“ vom 22. Juni Auf die „zunächst vorgesehene verpflichtende Studienberatung für Studierende, die nach Ablauf der Hälfte der Regelstudienzeit weniger als ein Drittel der vorgesehenen Leistungspunkte erbracht haben“ zu verzichten, ist fahrlässig.

„Langsame dürfen an der FU weiterstudieren“ vom 22. Juni

Auf die „zunächst vorgesehene verpflichtende Studienberatung für Studierende, die nach Ablauf der Hälfte der Regelstudienzeit weniger als ein Drittel der vorgesehenen Leistungspunkte erbracht haben“ zu verzichten, ist fahrlässig. Wer schon Studierenden im Semester 18 plus gegenüber gesessen hat, die mit Tränen in den Augen sagen, eine solche Studienberatung hätte im dritten oder vierten Semester geholfen, weiß, wovon er spricht.

Der Knackpunkt für die studentischen Vertreter der Studierenden sind die mit der Beratung verbundenen Sanktionen. Auf die kann man getrost verzichten. Die Exmatrikulationen aufgrund der seit Jahren im Hochschulgesetz festgeschriebenen Zwangsberatung bei Überschreiten der Regelstudienzeit kann man an zwei Händen abzählen.

Wichtig ist jedoch eine Beratung, die frühzeitig auf Hilfe für die betroffenen Studenten abzielt. Es kann dabei um die Organisation des Studiums, Gründe für fachliche Defizite, auch um die Ermutigung zum Fachwechsel gehen – im dritten Semester ist ein Wechsel völlig legitim, im18-ten dagegen ein Ereignis, das die Lebensplanung tangiert.

Eine solche ehrliche, auf frühzeitige Hilfe und nicht Relegation bedachte Beratung ist die Universität ihren Studierenden schuldig.

H. Schweppe, Berlin-Wittenau

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