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Meinung: Nachfolger im Voraus

Lesermeinungen zur Nominierung von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten Joachim Gauck war kein Widerstandskämpfer, sonst wäre er schon als junger Mensch in einem Stasi-Gefängnis verschwunden, aber er gehörte zu den Menschen, die sich nicht völlig einer Diktatur unterwarfen, sondern mit seiner Zivilcourage anderen Mitbürgern Mut machten. Dass die in Linkspartei umbenannte ehemalige SED die Nominierung von Gauck schon bei der ersten Kandidatur als Kampfansage verstand und jetzt vielleicht Hans Modrow oder Margot Honecker aufstellen möchten, ist logisch, denn viele Parteimitglieder gehörten ja zu DDR-Zeiten zu denjenigen, die Andersdenkende unterdrückten und verfolgten.

Lesermeinungen zur Nominierung von

Joachim Gauck zum Bundespräsidenten

Joachim Gauck war kein Widerstandskämpfer, sonst wäre er schon als junger Mensch in einem Stasi-Gefängnis verschwunden, aber er gehörte zu den Menschen, die sich nicht völlig einer Diktatur unterwarfen, sondern mit seiner Zivilcourage anderen Mitbürgern Mut machten. Dass die in Linkspartei umbenannte ehemalige SED die Nominierung von Gauck schon bei der ersten Kandidatur als Kampfansage verstand und jetzt vielleicht Hans Modrow oder Margot Honecker aufstellen möchten, ist logisch, denn viele Parteimitglieder gehörten ja zu DDR-Zeiten zu denjenigen, die Andersdenkende unterdrückten und

verfolgten.

Bernd Heller, Psychotherapeut,

Berlin-Charlottenburg

Über Gaucks Nominierung kommt bei mir keine Freude auf, sollten wir doch nicht vergessen, dass er in der nach ihm benannten Stasi-Unterlagen-Behörde ausgerechnet Stasi-Böcke zum begärtnern der Stasi-Unterlagen als „Experten“ anstellte und damit nicht genug: den derzeitigen Leiter der Behörde, Roland Jahn, für dessen Bestreben, sich von diesen Spezialisten zu trennen, heftig kritisierte. Dies sind für mich ein bis zwei Flecken auf seiner ansonsten möglicherweise weißen Weste.

Dr. Holger Holzschuher, Warmsen

In einer Zeit, in der wir einen Werteverfall auf breiter Front erleben, kommt dem deutschen Staatsoberhaupt eine bedeutende Rolle als moralische Instanz in unserem Lande zu, quasi als integerer, nicht zwingend fehlerfreier, aber überzeugender Mahner für eine wertschätzende Umgangskultur in allen gesellschaftlichen Bereichen. Großes Ansehen im Volk genießt Joachim Gauck, den auch ich für geeignet halte, den ramponierten Ruf und die angeschlagene Autorität des Amtes des Bundespräsidenten wiederherzustellen.

Guido Schümann, Itzehoe

Wenn man den Medien glauben darf, war ein höchst geeigneter Kandidat ohne Fehl und Tadel, Altbischof Prof. Dr. Huber, wegen seines evangelischen Glaubens für den katholischen Flügel der CDU nicht wählbar. Ein gutes Beispiel für parteiliche Intoleranz! Dafür hat man sich auf einen evangelischen Pfarrer geeinigt, dessen Ehe gescheitert, aber nicht geschieden ist. Seine Lebenspartnerin soll nun als First Lady einziehen. Ein gutes Beispiel für parteiliche Toleranz? Nein! Ein deutliches Beispiel dafür, dass es bei der Kandidatenkür nicht um Personen oder gar Persönlichkeiten gegangen ist, sondern um eine Kompromisslösung im Parteienstreit, die jeglicher Logik widerspricht.

Reinhard Moeller-Althaus,

Berlin-Rudow

Es ist absolut unnötig, dass Herr Gauck sich jetzt von seiner Ehefrau scheiden lässt, um seine First Lady zu ehelichen, damit diese dann auch „offiziell“ die First Lady Deutschlands wird.

In einer Zeit, in der offizielle Vertreter Deutschlands und deutscher Länder, die der gleichgeschlechtlichen Liebe zugetan sind, ihr Land erfolgreich auch mit ihren Partnern im Ausland vertreten, sollte ein verheirateter, aber seit langem mit einer anderen Partnerin zusammen lebender Bundespräsident absolut akzeptabel sein. Dadurch, dass Herr Gauck mit der Frau verheiratet blieb, mit der er vier Kinder großzog, sorgt er besser für sie, auch im Falle seines Todes durch sein Erbe, als wenn er sich von ihr hätte scheiden lassen.

Bernd Rücker, Berlin- Lichterfelde

Kommt nach dem Possenspiel der letzten Monate niemand auf die Idee, die Frage zu stellen, ob nicht eine Verfassungsänderung her muss? Es kann doch nicht sein, dass im Land, das als eines der Aushängeschilder für Demokratie gilt, es gemäß Landesverfassung nicht möglich ist, das offizielle Staatsoberhaupt absetzen zu können. Und was ist mit den finanziellen Ansprüchen, die einem Bundespräsidenten zustehen? Es kann nicht sein, dass in diesem Zusammenhang der Steuerzahler die nächsten Jahre ca. 250 000 Euro an Herrn Wulff bezahlt. Hier sollte es eine Verfassungsänderung geben, die regeln muss, dass ein Bundespräsident keiner Partei angehören sollte, wann ein Bundespräsident abgesetzt werden kann und dass bei einer Absetzung bzw. Rücktritt die finanziellen Zuwendung einen maximalen Nachlauf von sechs Monaten haben sollte.

Pierre Widmayer, Berlin-Spandau

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