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Nachtflugverbot: Leben in der Abflugschneise

Das Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen zeigt, dass die Anwohner von Flughäfen mehr Rechte genießen. Aus dem Krach um die Ruhe können auch andere Regionen lernen.

Nun dürften auch einige Airline-Manager schlecht schlafen – wie es zuvor tausenden Anrainern des Frankfurter Flughafens mit der vierten Landebahn zugemutet wurde. Das Mitleid mit den Managern dürfte sich in Grenzen halten. Es ist nur die Konsequenz der bösen Tat, wenn das Bundesverwaltungsgericht ein klares Nachtflugverbot für Deutschlands größten Airport verhängt. Schließlich hat die hessische Landesregierung ihr Versprechen gebrochen, auf nächtliche Starts und Landungen zu verzichten. Wer so umspringt mit den Bürgern, darf sich nicht beklagen. Der Wähler nimmt so etwas zu Recht übel. Die überraschende Niederlage des früheren hessischen CDU- Innenministers Boris Rhein vor einer Woche bei der Wahl des Frankfurters Oberbürgermeisters war ebenfalls eine Quittung für die Trickserei der Regierungspartei.

Was in Frankfurt passiert, ist deshalb auch ein Lehrstück für andere Flughäfen. Auf Dauer wird es an allen Standorten ein Nachtflugverbot geben; sofern nicht wie in Leipzig explizit ein 24-Stunden-Betrieb erlaubt ist. Dauerkrach ist für die Menschen zu einem zentralen Umweltproblem geworden. Ohne Lärm ist Wohlstand nicht zu haben, vor allem nicht in einer Exportnation, die ihre Waren „just in time“ zu den Kunden bringen muss. Wer allerdings so rücksichtslos wie in Frankfurt vorgeht und allein die angeblichen Zwänge der Globalisierung gelten lässt, provoziert den berechtigten Zorn der um ihre Gesundheit fürchtenden Betroffenen. Statt einem Kompromiss ist dann nur noch die Konfrontation zu haben. Wer vorgibt, ohne Nachtflüge ginge es nicht, der blendet aus, dass es sich keine ausländische Airline leisten kann, auf den profitablen deutschen Markt zu verzichten.

Für den neuen Berliner Großflughafen in Schönefeld hat das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2011 mit dem Nachtflugverbot zwischen 24 und 5 Uhr einen klaren Interessenausgleich zwischen den Anwohnern und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten gefunden. Ob ein Volksbegehren gegen dieses Urteil zulässig ist, muss das Berliner Landesverfassungsgericht noch entscheiden. Doch die Flughafengesellschaft – und die Politik in Brandenburg und Berlin – fachen derzeit mit einer undurchsichtigen und hinhaltenden Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen den Protest an. Zwei Monate vor Start des Airports haben zehntausende Haushalte immer noch keine Schallschutzfenster. Darunter sind viele, die bis vor eineinhalb Jahren nicht einmal ahnten, dass sie durch die neuen Anflugrouten zu Lärmopfern werden. Bisher sind die Angebote für Lärmschutzmaßnahmen technisch so unzureichend und rechtlich bedenklich, dass niemandem zuzumuten ist, diese Verträge zu unterzeichnen. Hinzu kommen willkürliche Grenzen darüber, wer anspruchsberechtigt ist, und Tricksereien bei der zumutbaren Lärmbelastung.

Das Frankfurter Urteil ist eine Mahnung, dass nur ein gerechter Interessenausgleich die Grundlage für Ruhe am Airport sein kann.

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