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Meinung: Naturschutzgesetz: Hasen und Hasenfüße

Feldhasen kennt jeder. Aber nicht mehr lange, denn sie gehören zu den am meisten bedrohten Tierarten in Deutschland.

Feldhasen kennt jeder. Aber nicht mehr lange, denn sie gehören zu den am meisten bedrohten Tierarten in Deutschland. Warum sie sterben und sich nicht ausreichend vermehren, ist nicht geklärt. Aber eines steht fest: Ihnen fehlt Naturraum mit Wildkräutern und Ruhe.

Hasen werden es auch in Zukunft hierzulande nicht leichter haben. Wenn sie Pech haben, gelten für sie in Niedersachsen auch noch andere Gesetze als in Sachsen-Anhalt. Rätselhaft ist nicht nur das Verschwinden der Hasen, manches Rätsel birgt auch der hiesige Naturschutz - sogar nach der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz.

Denn ungenauer, schwammiger und weitschweifiger hätte Umweltminister Jürgen Trittin die lang erwartete Novelle kaum formulieren können. Das ist nicht im Sinne der Natur, aber im Sinne der politischen Durchsetzungsfähigkeit dieser Novelle. Trittins Beamte haben solange die kritischen Punkte herausgestrichen, bis eine garantiert nicht zustimmungspflichtige Version herausgekommen ist. Die Länder dürfen im Bundesrat zwar etwas zum Bundesnaturschutzgesetz sagen, sich darüber ärgern und darüber streiten, aber sie dürfen die Novelle nicht ablehnen. Sie können sie nur passieren lassen und in ihren eigenen Landesregierungen versuchen, den Naturschutz in ihrem Sinne zu interpretieren. Den Spielraum werden sie weidlich nutzen, insbesondere wenn es um die wirtschaftlichen Interessen der Agrarlobby geht.

Die schnaubt jetzt schon, wird ihnen doch immerhin das erste Mal vorgeschrieben, wie ihre "gute fachliche Praxis" aussieht. Das Grundgesetz erlaubt Trittin diesen taktischen Zug, denn schließlich fällt der Naturschutz wie die Bildungspolitik unter die Oberhoheit der Länder. Aber es war nicht der föderale Geist, der Trittin erfasste, sondern die pure politische Notwendigkeit. Er hat als grüner Umweltminister bislang wenig vorzuweisen, was in der Waagschale der Umwelt- und Naturfreunde und somit der potenziellen Grünwähler schwer wiegt. Da gibt es den angeblich fertigen Entwurf zum Atomausstiegsgesetz, die Ökosteuer, ein bisschen Dosenpfand und Solarstromförderung. Aber als Bilanz des ersten grünen Bundesumweltministers ist das zu wenig.

An der Novelle zum Naturschutzgesetz sind bereits drei Umweltminister vor Trittin gescheitert - insofern gebührt ihm nun immerhin der Ruhm, überhaupt etwas für den Naturschutz unternommen zu haben. Doch wie lange hält der Ruhm, wenn die Länder zerpflücken, was die Bundesbeamten sich vielleicht mal zum Schutz von Wald und Wiese ausgedacht haben. Die Bayern werden anders als die Schleswig-Holsteiner entscheiden, was naturnah ist und ab wann eine Pflanze "heimisch" in ihren Gefilden ist. Muss sie dort schon seit 500, 100 oder 50 Jahren vorkommen? Und wer soll prüfen und kontrollieren, ob ein Biotop ein Biotop ist, ob die Wiese daneben gemäht werden darf oder nicht?

Trittin wird mit der Novelle zwar durch die parlamentarischen Gremien kommen, aber er vergibt eine Chance. Die Chance, den Naturschutz zu einer bundeseinheitlichen Hoheitsaufgabe zu machen und zu zeigen, dass Natur und Umwelt weiterhin Herzensangelegenheiten der Grünen sind. Das letzte Bundesnaturschutzgesetz ist von 1976. Es ist kaum vorstellbar, dass die Regierungen in den nächsten 25 Jahren sich dem Thema schneller annehmen werden.

Ulrike Fokken

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