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Neonazis: Das erste Verbot

Es gibt Unterschiede, aber die Gemeinsamkeiten überwiegen. Die eine Organisation päppelte Neonazis in Gefängnissen, die andere lockt sie an die Wahlurne.

Es gibt Unterschiede, aber die Gemeinsamkeiten überwiegen. Die eine Organisation päppelte Neonazis in Gefängnissen, die andere lockt sie an die Wahlurne. Die eine hatte 600 Mitglieder, die andere hat rund 6000. Die eine war der größte Neonazi-Verein, die andere ist die größte Neonazi-Partei. Gemeinsam sind der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“, kurz HNG, und der NPD ihre Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, ihr Rassismus, ihr Verächtlichmachen der Demokratie. Schon deshalb ist das HNG-Verbot rechtmäßig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht jetzt. Die Begründung liest sich, als hätten die Leipziger Richter sie für ihre Kollegen in Karlsruhe vorformuliert: Die Richter vergessen nicht den Hinweis, dass ein Verein verboten werden kann, bevor er gefährlich wird. Und sie betonen, das sei mit Europas Menschenrechtskonvention gut vereinbar, auf die sich die NPD so gerne beruft. Vereinsverbote gehören zur Routine, um Parteiverbote gibt es Debatten. Warum eigentlich? Beides sind Waffen einer wehrhaften Demokratie. Man kann sie nutzen oder nicht. Im Fall der Nazis spricht viel für Nutzen. neu

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