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Meinung: Nicht in unserem Namen

Folter als Gewissensfrage: Demokratien dürfen keinen Tabubruch zulassen

Es liegt eine gewisse Ironie darin, dass die Folterdebatte, die in den USA seit dem 11. September 2001 geführt wird, mit der Frankfurter Folteraffäre auch nach Deutschland kam. Hier zu Lande hatte man zunächst ja mit Befremden auf Amerika geschaut, wo die Angst vor noch größeren Anschlägen eine Diskussion über die Zulässigkeit von Folter in Extremfällen befeuerte. In Deutschland reichte dann ein – wenn auch gewiss tragischer – Einzelfall aus, das als absolut geltende Verbot ebenfalls in Frage zu stellen.

Es gibt kaum einen Tatbestand, der im internationalem Recht und in vielen Verfassungen so eindeutig und umfassend verdammt wird, wie die Folter. Dass dieses Tabu international wieder brüchig zu werden droht, hat mit der Natur des modernen Terrorismus zu tun: Dort, wo militärische Abschreckung nicht greift und todessehnsüchtige Verbrecher tausende und abertausende Menschen in den Tod schicken können, scheint fast jedes Mittel recht, die Fanatiker zu stoppen. Meist wird dann ein Zeitbombenszenario entworfen: Man stelle sich vor, in New York oder Berlin ticke eine Bombe und die Polizei hat einen Mann gefasst, der vielleicht die Katastrophe verhindern kann. Was tun? Muss dann nicht die Menschenwürde des einen zurückstehen, um die vielen anderen zu retten?

Das Problem mit solchen Szenarien: Sie sind äußerst konstruiert. Im echten Leben werden Entscheidungsträger vor Alternativen gestellt, die selten so eindeutig sind. Und es ist fragwürdig, ob aus Extrembeispielen tatsächlich moralische Normen abgeleitet werden können. Dennoch gibt es ernst zu nehmende Stimmen, die fordern, auch diese Bereiche staatlichen Handelns zu regeln. Ihr Argument: Es ist besser, Folter in Ausnahmefällen von Richtern genehmigen zu lassen, um Willkür ausschließen zu können. Die Gegenposition wird etwa vom slowenischen Philosophen Slavoj Zizek vertreten. Er hält schon jede Debatte über die Folter für einen gefährlichen Tabubruch, weil sie damit in den Bereich des Denkbaren rücke.

Selbst Zizek jedoch bestreitet nicht, dass Folter unausweichlich sein kann, wenn tausende Leben auf dem Spiel stehen. Dann solle man nicht lange nach Legitimität fragen, sondern der „unvermeidbaren, brutalen Dringlichkeit des Momentes folgen und es einfach tun“. Lässt sich das Prinzip also nur mit doppelter Moral bewahren? Oder, wie der amerikanische Philosoph Michael Walzer schon 1973 schrieb: Manchmal ist es unausweichlich, dass sich einer die Hände schmutzig macht, derjenige müsse sich aber seines Rechtsbruches bewusst sein.

Wie schnell das Foltertabu sich auflösen kann, haben die Vorgänge in Abu Ghraib gezeigt. Die vom Weißen Haus und dem Pentagon vermittelte Stimmung, man müsse es bei der Terrorbekämpfung nicht so genau nehmen, wurde weiter unten in der Befehlskette als Erlaubnis zur Misshandlung verstanden. Auch wenn der Fall Daschner damit nicht vergleichbar ist, so wird doch deutlich: Der Staat darf keine Risse beim Folterverbot zulassen.

Das macht einen wie Wolfgang Daschner noch nicht zum Monster – und es löst auch nicht das moralische Dilemma, vor dem der Frankfurter Polizei-Vizepräsident stand: Der Entführer schwieg, das Opfer war seit mindestens 36 Stunden nicht versorgt worden und starb möglicherweise gerade einen qualvollen Tod. Ein ethischer Notstand. Für Daschner wog die Möglichkeit, das Leben des Jungen zu retten, schwerer als das Folterverbot, er ließ Gäfgen Gewalt androhen. Selbst, wenn das als persönliche Entscheidung moralisch vertretbar erscheint, so darf ein demokratischer Staat doch nicht zulassen, dass so in seinem Namen gehandelt wird.

Daschner hat eine Gewissensentscheidung getroffen und man wird schwerlich bestreiten können, dass sie aus moralischen Erwägungen erfolgte. Dazu gehört aber auch, die damit verbundene Strafe zu akzeptieren. Denn das Folterverbot ist eine Frage der Staatsräson – ohne es wäre unsere Demokratie nicht das, was sie ist.

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