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Meinung: Nicht wie Washington

Man kann nicht alles auf einmal haben. Aber mit der Hauptstadtklausel im Grundgesetz, auf die sich Länder und Bundestagsfraktionen wohl einigen werden, bekommt Berlin mehr, als es bisher hatte.

Man kann nicht alles auf einmal haben. Aber mit der Hauptstadtklausel im Grundgesetz, auf die sich Länder und Bundestagsfraktionen wohl einigen werden, bekommt Berlin mehr, als es bisher hatte. Die Zuständigkeit des Bundes für seine Hauptstadt wird nicht nur in die Verfassung geschrieben, sondern bekommt anschließend einen einheitlichen, bundesgesetzlichen Rahmen. Die Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind, wurden seit dem 3. Oktober 1990 in einem Sammelsurium von Verträgen und Abkommen, Folgevereinbarungen, Parlamentsbeschlüssen und Gesetzen verpackt, die kaum noch jemand überschaut. Immer wieder musste Berlin betteln: Um Geld für die Erfüllung seiner hauptstädtischen Aufgaben und um Anerkennung in Bund und Ländern. Der Finanzausgleich für Sicherheitsaufgaben, kulturelle Repräsentation und die Pflege national bedeutsamer Einrichtungen musste jeweils mühsam ausgehandelt werden. Auch die Hauptstadtklausel sagt dazu wenig. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit hätte gern mehr ins Grundgesetz hineingeschrieben. Aber das Bundesgesetz, das die neue Verfassungsformel verpflichtend vorschreibt, könnte durchaus ein neues Kapitel der Hauptstadtwerdung aufschlagen. Und sogar ein bisschen Geld in die Kasse bringen. za

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