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Meinung: Nichts wie nochmal

PROZESS UM VERDURSTETES KIND WIRD NEU AUFGEROLLT

Es ist eine wacklige Balance: Die verdiente Strafe muss sein, aber welche ist verdient? Veronika W. verlässt die Wohnung, in der ihr Zweijähriger sitzt, und kehrt nicht zurück. Der Junge verdurstet. Was ging in ihr vor? Jedenfalls ist es Mord, davon war das Berliner Landgericht überzeugt und verurteilte die Mutter zu lebenslanger Haft. Die Frau nahm Drogen, sie wollte Spaß, wieder zu Partys gehen, ihr Sohn behinderte sie dabei. Ichbezogen, unreif, aber voll schuldfähig, entschied das Gericht, stützte sich aber nicht auf eine breite Expertise, sondern auf die Aussagen medizinisch ungebildeter Zeugen. Nun hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung zu Recht aufgehoben und mehr Sorgfalt angemahnt. Das gab es schon öfter, manche Urteile haben die höchsten Richter den Instanzgerichten um die Ohren gehauen. Wer urteilt, muss eben prüfen. Was ist vorwerfbar? Volles Bewusstsein? Kein Mitleid? Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder lebenslang herauskommt. Dann aber hoffentlich mit einer stichhaltigen Begründung. fk

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