zum Hauptinhalt

Meinung: Nimm zwei

Unverheiratete Mütter sollen für ihre Kinder alleine sorgen dürfen – aber nicht immer

Kinder kennen es, dieses scharfe „Nein!“ der Mutter, das keinen Widerspruch duldet. Väter auch – und wenn sie nicht verheiratet sind und sich mit dem Kind gut, aber mit der Mutter überhaupt nicht mehr verstehen, kann dieses „Nein!“ ziemlich bitter für sie werden. Es bedeutet, dass sie die Verantwortung für das Kind, die sie faktisch hatten, juristisch nicht fortsetzen dürfen: Sie bekommen kein Sorgerecht.

Auch dieses Nein duldet keinen Widerspruch, denn es steht so klar im Gesetz. Deshalb muss das Verfassungsgericht in Karlsruhe nun prüfen, ob es in dieser Striktheit mit dem Elternrecht des Vaters vereinbar ist. Man darf hoffen, dass die Richter etwas ändern. Regeln, die keinen Widerspruch dulden, mögen in vielen anderen Rechtsbereichen hilfreich und vernünftig sein. Im Familienrecht sind sie fatal. Der Gesetzgeber kämpft hier noch immer mit den Tiefausläufern eines Kindschaftsrechts aus vormoderner Zeit. Wer als Vater nicht verheiratet ist, hatte früher nichts zu sagen. Mit dem Reformgesetz von 1997 wurden viele Ungleichheiten beseitigt. Paare, die keine Ehepaare sind, können seitdem gerichtsfest ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erklären. Das ist auch sinnvoll, weil es immer mehr Nicht-Eheleute gibt, die wie Eheleute leben und deshalb vergleichbare Rechte haben sollten. Allerdings geht es in Nicht-Ehen genau wie in Ehen nicht immer harmonisch zu. Wer als Vater nicht auf gemeinsame Sorge gedrungen hatte oder dies vergaß, weil er betäubt war vom Veilchenduft frischen Familienglücks, bekommt bei Ärger zu spüren, wie schmerzlich legaler Kindesentzug sein kann.

In Karlsruhe geht es nun darum, diese Folgen zu mildern, ohne den Müttern Unrecht zu tun. Man mag es der schwarz-gelben Koalition von damals ankreiden, dass sie möglicherweise verfassungswidriges Recht zum Gesetz erhoben hat. Ganz wirklichkeitsfremd war es nicht. Das konservative Ideal von der Mutter als geborener Kinderfrau gilt, in abgeschwächtem Maße und wechselnder Form, in den meisten Familien bis heute. Väter sind nun mal, gerade für kleine Kinder, die etwas schlechteren Mütter, nicht immer, wohl aber im Regelfall. Entsprechend urteilen übrigens auch die meisten Gerichte. In diese Richtung geht deshalb der Vorschlag des Juristinnenbundes. In der Regel für die Mutter, in der begründeten Ausnahme für beide. Den klagenden Vätern sollte dies reichen, denn die begründeten Ausnahmen, die verantwortungsvoll sorgenden Väter, werden immer mehr.

Die Familiengerichte haben bald mehr zu tun. Die Nicht-Ehen werden den Ehen immer ähnlicher, leider auch in diesem Punkt: Sind sie gescheitert, geht es vor Gericht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false