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Meinung: Noch nicht gelöscht

ERMITTLUNGEN ZU KANZLERAMTSAKTEN EINGESTELLT

In Sachen Kanzleramt gegen Helmut Kohl hat die Generalstaatsanwaltschaft Köln das letzte Wort gesprochen – die vermeintlichen „Bundeslöschtage“ werden ad acta gelegt. Was heißt: Es wird auch nach der Beschwerde der Regierung Schröder nicht weiter offiziell nachgeforscht, ob in der Schlussphase der Regierung Kohl unzulässig Akten vernichtet und Computerdateien gelöscht wurden. Diese Frage war von Bedeutung wegen der umstrittenen Verfahrensweise bei der Privatisierung der DDRRaffinerie Leuna. Ein strafbare Handlung liegt nicht vor, Akten finden sich in Kopie im Finanzressort, Ermittlungen eingestellt – dieses Urteil von Köln, wenn man es so nennen will, ist wichtig für die Geschichte, und zwar im doppelten Wortsinn. Helmut Kohl hat immer gesagt, dass er sich nichts habe zu Schulden kommen lassen, hat sich seinerseits böse beschwert über die Behandlung durch seinen Nachfolger, weil sie nur dazu dienen solle, seinen Ruf zu beschädigen. Er wird sich bestätigt sehen, und, wie es aussieht, wohl zu Recht. Und nachdem Kanzler Schröder 1998 Altkanzler Kohl den Respekt wohlweislich nicht schuldig blieb, sollte er ihm nun die fällige Entschuldigung nicht versagen. Das gebieten der Anstand und die politische Hygiene. cas

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