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NPD-Prozess: Erstaunliches Urteil

Der Freispruch des Berliner Kammergerichts für den ehemaligen Landeschef der NPD ist schwer verdaulich. Jörg Hähnel hatte sich während des Bundestagswahlkampfs 2009 angemaßt, als „Ausländerrückführungsbeauftragter“ den hier lebenden Migranten den Rauswurf anzukündigen.

Der Freispruch des Berliner Kammergerichts für den ehemaligen Landeschef der NPD ist schwer verdaulich. Jörg Hähnel hatte sich während des Bundestagswahlkampfs 2009 angemaßt, als „Ausländerrückführungsbeauftragter“ den hier lebenden Migranten den Rauswurf anzukündigen. Amtsgericht und Landgericht werteten das rassistische Getöse als Volksverhetzung und verhängten eine Strafe, die nun aber aufgehoben wurde. Das Kammergericht hat in seinem Beschluss Hähnels Hetze ausgiebig analysiert und die aufgeheizte Stimmung eines Wahlkampfs berücksichtigt, was nicht zu beanstanden ist. Erstaunlich, wenn nicht unverständlich ist jedoch, dass die Richter dem Rechtsextremisten zwar Ausländerfeindlichkeit bescheinigen, ihm aber Äußerungen zugutehalten, die nichts anderes sind als zynische Täuschung. Da Hähnel verkündet, Ausländer seien aus den Sozialversicherungssystemen auszuschließen, dürften aber ihre bisher erworbenen Ansprüche behalten, schließen die Richter, er betrachte Migranten nicht als „rechtlos“. Der NPDMann und seine Partei dürften über solche Interpretationen laut lachen. Der 4. Strafsenat, so scheint es, ist in eine Falle rechtsextremer Propaganda getappt, weil Hähnel ein paar rhetorische Tricks angewandt hat. fan

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