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Meinung: NPD-Verbot: Lieferant der Anklage

Die beste Munition liefert der Gegner. Dass die Verbotsanträge gegen die NPD noch eine Chance haben, hat sich die Partei selbst zuzuschreiben.

Von Frank Jansen

Die beste Munition liefert der Gegner. Dass die Verbotsanträge gegen die NPD noch eine Chance haben, hat sich die Partei selbst zuzuschreiben. In der am Montag dem Bundesverfassungsgericht zugeleiteten Stellungnahme können die Prozessbevollmächtigten von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat durchaus begründen, dass die NPD auch ohne die Zitate ehemaliger V-Männer reichlich Explosivstoff produziert hat. Gerade Partei-Anwalt Horst Mahler scheint sich geradezu als Lieferant einschlägiger Parolen aufgedrängt zu haben - sogar mit den Schriftsätzen, die dem Bundesverfassungsgericht den Unsinn eines NPD-Verbots verdeutlichen sollten. Die Prozessbevollmächtigten der drei Verfassungsorgane haben in ihrer Stellungnahme den zentralen Vorwurf des Antisemitismus anschaulich begründet - mit Mahlers Tiraden so gut wie mit Zitaten des früheren NPD-Funktionärs Wolfgang Frenz, aus dessen Zeit nach der V-Mann-Tätigkeit für den Verfassungsschutz. Dennoch bleiben gravierende Zweifel. Die Zahl der einstigen V-Leute, die in den Verbotsanträgen nur als NPD-Mitglieder erwähnt werden, ist auf sechs gestiegen. Mag sein, dass einige für den Ausgang des Verbotsverfahrens weniger Bedeutung haben. Aber wie viele Spitzel sind noch in den Anträgen und in der Liste der "Auskunftspersonen" verborgen, die das Bundesverfassungsgericht geladen hat? Es ist keineswegs sicher, dass nicht auch die NPD auf Munition des Gegners hoffen kann.

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