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Meinung: NPD-Verbotsantrag: Der Prozess

Nun ist die Regierung vors Verfassungsgericht gezogen, um die NPD verbieten zu lassen - da bleibt jetzt nur die Hoffnung, dass sie sich gut vorbereitet auf den richtigen Weg begeben hat. Dass also das Material des Verfassungsschutzes, gesammelt in drei Aktenordnern, ausreicht.

Nun ist die Regierung vors Verfassungsgericht gezogen, um die NPD verbieten zu lassen - da bleibt jetzt nur die Hoffnung, dass sie sich gut vorbereitet auf den richtigen Weg begeben hat. Dass also das Material des Verfassungsschutzes, gesammelt in drei Aktenordnern, ausreicht. Und dass die Antragsschrift nicht nur im Umfang stark ist, sondern vor allem im Inhalt. Denn entscheiden werden Fakten, harte Beweismittel, nicht politische Argumentationen oder Lamentationen. Die Beweisaufnahme muss erbringen, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung aggressiv bekämpft, deshalb verfassungswidrig ist und verboten werden muss. Für die Richter in Karlsruhe wird es wegen des doppelten Drucks hart: Weil ihnen alle Herausforderungen eines Strafprozesses begegnen werden, und weil darüber hinaus eine Ablehnung des Verbotsantrags in der gesamten rechtsextremen Szene als "Unbedenklichkeits-Bescheinigung" gelten würde. Doch selbst wenn das Verbot der NPD begründet und dann vollzogen werden kann - das Ende rechtsextremer Gruppierungen bedeutet es nicht. Andere könnten durch Zulauf von der NPD gestärkt werden. Die DVU oder die so genannten Republikaner werden beobachtet, sind aber nicht verboten. Und die selbst ernannten "Republikaner" stellen sich im März bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg dem Wähler. Wir erwarten das Urteil mit Spannung.

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