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Der Sitzungssaal des Oberlandesgerichts München.

© dpa

NSU-Prozess: Der Rechtsstaat braucht den Videostream

Es ist richtig, dass der NSU-Prozess in einen Nebenraum übertragen werden soll. Nur so lässt sich neues Vertrauen in den Rechtsstaat schaffen. Ein neues Windhund-Rennen um sichere Sitzplätze wäre unsensibel.

Von Frank Jansen

Es wird wohl nicht der letzte Antrag von Nebenklägern im NSU-Verfahren sein, den Prozess gegen Beate Zschäpe auf eine Leinwand in einem zweiten Saal zu übertragen. Was die Anwälte der Familie des von den Terroristen ermordeten Halit Yozgat in ihrem Antrag an das Oberlandesgericht München vorschlagen, ist im Interesse von Opfern und Journalisten gleichermaßen. Wenn der Prozess in zwei Räumen statt in nur einem Gerichtssaal verfolgt werden kann, wird nicht nur mehr öffentliche Begleitung eines schwierigen Prozesses ermöglicht. Es wird auch mehr Vertrauen in den Rechtsstaat geschaffen. Finden alle deutschen und ausländischen Journalisten, die sich akkreditieren wollen, einen sicheren Sitzplatz, ist der Verdacht widerlegt, türkische Journalisten sollten mit miesen Tricks aus dem Prozess herausgehalten werden, weil der deutsche Staat etwas zu verbergen habe. Das OLG sollte nun die Wochen bis zum 6. Mai, dem neuen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung, für eine Prüfung der Video-Option nutzen. Deutsche und türkische Medien jedoch in noch ein Windhund-Rennen um 50 sichere Sitzplätze zu schicken, wäre vor allem wieder unsensibel.

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