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Ein Gedenkstein für Mehmet Turgut - eines der Opfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds".

© dpa

NSU-Prozess: Die Justiz kann die Wunden nicht heilen

Der NSU-Prozess ist mit immensen Erwartungen beladen - kein Gericht kann das leisten. Doch das Verfahren in München muss seinen Regeln folgen – und nicht den Erwartungen der Politik.

Gemessen an den Erwartungen, mit denen er beladen wird, handelt es sich bei dem Strafprozess gegen Beate Zschäpe und mutmaßliche NSUHelfer um das bedeutsamste Strafverfahren der Nachkriegszeit. Er soll eine entsetzlich grund- und sinnlose Mordserie aufklären, ein Zeichen gegen rechte Gewalt in Deutschland setzen, beispielloses Behördenversagen offenbaren und Ventil für Wut und Verzweiflung Angehöriger sein; er soll etwas von dem Schaden gutmachen, den wir den Familien zufügten, indem wir die Getöteten zunächst als Kriminelle zu den Akten nahmen. Und eine Geste gegenüber der Türkei soll er sein, weil von dort die meisten Opfer stammten.

Kein Prozess kann das leisten, und es ist auch nicht der Job der Justiz, Erwartungen gerecht zu werden. Anders als der von Politikern. Es muss daher nicht die Absage des Münchner Gerichts verwundern, dem Botschafter der Türkei einen Saalplatz zu reservieren, sondern die Zusage des NSU-Ausschussvorsitzenden Edathy, sich dafür zu verwenden. Wieder wurde eine Erwartung geweckt, der dann eine Enttäuschung folgen musste.

Das Gericht tut gut daran, den Prozess nicht von solchen Erwartungen – und manchmal sind es auch nur Interessen – vereinnahmen zu lassen. Mehr als 60 Nebenkläger werden auftreten. Wenn der türkische Staat auch einer sein wollte, müsste er sich dafür ein Mandat besorgen. Denn bei allem Sinn für Diplomatie, es geht in dem anstehenden Verfahren nur am Rande um die Herkunft der Ermordeten. Es waren unsere Mitbürger, Menschen, die mit uns lebten und auf die unser Staat und wir aufzupassen hatten. Das ist nicht gelungen. Wenn es nun in der Türkei viel Aufmerksamkeit für das Verfahren gibt, ist es wichtig, den Journalisten aus dem Land Plätze freizuhalten, nicht dessen Repräsentanten. Im Übrigen hätte es für Teilnahmewünsche bessere Mittler und diskretere Kanäle gegeben als Bundestagspolitiker; im Zweifel hätte es auch ein Anruf bei Gericht getan. So gab es einen Herrn Edathy, der natürlich nur Bestes, aber sich eben auch wichtigmachen wollte.

Vom Gericht wird verlangt, Gespür für die besondere Situation aufzubringen. Nun ist die bayerische Justiz nicht für Feingefühl bekannt, was auch einer der Gründe gewesen sein mochte, weshalb der Generalbundesanwalt den Fall gerade dort zur Anklage brachte und nicht woanders. Es wird deshalb sehr eng und ungemütlich werden, ohne Livestream in Nachbarsäle und mit harten Kontrollen. Das Gericht will den Überblick behalten, und es wird dabei den strafprozessualen Regeln folgen wie eine Lok ihren Schienen, denn das ist der einzige Weg, um ein Urteil unangreifbar zu machen. Eine Öffentlichkeit, die empfindsam ist für die Gefühle der Hinterbliebenen und die politische Dimension des Geschehens, wird auch für diese Zwänge Verständnis aufbringen können.

Viel wäre erreicht, wenn der Prozess nur ein oder zwei der genannten Erwartungen erfüllt. Ihn rechtsstaatlich einwandfrei zu führen, wäre zudem die beste Geste an die Türken. Bisher haben die Richter hier kein Misstrauen verdient.

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