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Meinung: Nur halb gebannt

Demonstrationsrecht: Das Brandenburger Tor ist als Symbol so wichtig wie das Mahnmal

Die gute Absicht hat sich wieder einmal als der ärgste Feind erwiesen. Die Botschaft, dass Rechtsextremisten am 8. Mai nicht die freie Wahl der Schauplätze haben werden, sollte unbedingt vor den Dresdner Gedenksonntag platziert werden. Deshalb haben die Minister Zypries und Schily der Abstimmung in den eigenen Reihen vorgegriffen und verkündet, wo noch nichts endgültig beschlossen war.

Herausgekommen ist dabei die neuerliche Bestätigung der Erfahrung, dass politische Hektik sich leicht in einen Punktsieg für die Kräfte verwandelt, die man eigentlich bekämpfen will. Das fehlgeschlagene Verbotsverfahren gegen die NPD ist dafür ein drastisches, aber keineswegs das einzige Beispiel. In diesem Fall konnten sich die Experten der Regierungsfraktionen mit ihren Bedenken gegen den Vorschlag der Minister durchsetzen, weil eine gespenstische Befürchtung nicht ausgeräumt werden konnte: dass nämlich die NPD nach Karlsruhe geht – und vor dem Verfassungsgericht Recht bekommt, weil das Versammlungsrecht in die Grauzone zum Gesinnungsrecht gerückt ist. Nach Lage der Dinge wird im Mai ein Gesetz in Kraft sein, dass NPD-Demonstrationen am Holocaust-Mahnmal wirksam verhindert, nicht aber am Brandenburger Tor.

Aber die Absicht der beiden Minister war wirklich: gut. Und deshalb ist das Ergebnis des rot-grünen Diskussionsprozesses unbefriedigend. Die vorgeschlagene Lösung war nicht tragfähig, weil Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht nicht nach Gesinnung vergeben werden dürfen. Doch bleibt die Frage, wie die deutsche Demokratie sich als wehrhaft behaupten kann, wenn Nazi-Fahnen durch das Brandenburger Tor getragen werden sollen. Die Antwort der Schily-Kritiker, dass auch nach geltendem Recht dort rechtsextremistische Aufmärsche verboten werden können, überzeugt einfach deshalb nicht, weil es die gegenteilige Erfahrung gegeben hat.

Es ist eine Bannmeilen-Lösung, die die rot-grüne Koalition zum Schutz des Holocaust-Mahnmals vorschlägt. In diesem Fall legitimiert sich der „Bann“ aus der Schwere und Einzigartigkeit der begangenen Verbrechen. Dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sondern Zustimmung auch bei der Opposition. Als symbolischer Ort hat das Brandenburger Tor aber keine geringere Bedeutung als das Holocaust-Mahnmal. Denn wie kein anderes Bauwerk steht es für Deutschland, in unseren eigenen und in den Augen der Welt. Nicht zufällig ist es für Rechtsextremisten aller Schattierung der begehrteste Schauplatz. Dort kann die Erinnerung an die NS-Verbrechen besonders wirkungsvoll verhöhnt, können die Opfer vor aller Welt beleidigt werden.

Die Erinnerung an die Schoa ist Teil unserer nationalen Identität geworden, haben Bundespräsident und Kanzler gesagt. Ein „Bann“ um das Brandenburger Tor wäre legitim, weil er das Versprechen der deutschen Demokratie unterstreicht, dass die NS-Verbrechen sich nicht wiederholen sollen.

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