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Meinung: Nur vermutet

Die Sache mit der Sicherheit ist zu ernst, als dass sie so behandelt werden dürfte wie von Opposition und SPD. Die Reaktionen auf die als Provokation empfundenen Äußerungen von Innenminister Schäuble sind selbst eine.

Die Sache mit der Sicherheit ist zu ernst, als dass sie so behandelt werden dürfte wie von Opposition und SPD. Die Reaktionen auf die als Provokation empfundenen Äußerungen von Innenminister Schäuble sind selbst eine. Da reden Rechtsexperten, als seien sie keine, und schüren Ängste, als wüssten sie es nicht besser. Schäuble, dem Verfassungsminister, gleichsam einen Anschlag auf die Verfassung zu unterstellen, das ist fast schon in sich justiziabel. Er ist sehr konservativ, keine Frage. Er will viel mehr Instrumente für die Sicherheit, wohl wahr. Über die Verhältnismäßigkeit kann man reden, auch hart. Aber dass Schäuble die Unschuldsvermutung, die unverrückbar zum Rechtsstaat gehört, aufgeben wollte – Unsinn. Es gibt einen Unterschied zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Bei der Strafverfolgung muss die Unschuldsvermutung gelten, bis zum Beweis des Gegenteils. Bei der Gefahrenabwehr gilt sie nicht, alles andere wäre unlogisch. Dann bräuchten wir auch keine Polizisten, die irgendjemanden oder irgendetwas schützen. Justizministerin Zypries hat das bestätigt. Recht so.cas

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