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Patriot-Einsatz: Grenzwertig

Kann man Raketen zweckbestimmen? Die Frage klingt abseitig, umreißt aber das Dilemma jenes „Patriot“-Einsatzes an der türkisch-syrischen Grenze, den das Bundeskabinett beschlossen hat.

Kann man Raketen zweckbestimmen? Die Frage klingt abseitig, umreißt aber das Dilemma jenes „Patriot“-Einsatzes an der türkisch-syrischen Grenze, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Der Einsatz der Abwehrbatterien, versichert die Regierung, diene „ausdrücklich nicht“ der Überwachung einer Flugverbotszone oder „anderer offensiver Maßnahmen“ gegen Syrien. Das wollen wir gerne glauben, so weit es die deutschen Absichten betrifft. In der Türkei und beim großen Verbündeten USA wird aber über Flugverbotszonen vernehmlich nachgedacht. Und eine effektive Luftabwehr im Hinterland würde unvermeidlich eine Art Rückgrat für eine Flugverbotszone bilden, auch wenn die deutschen „Patriots“ sich strikt an die geografischen Grenzen ihres Mandats halten. Dass deutsche Lagebildauswerter in Awacs-Fernaufklärern in einem solchen Szenario zu Dual-Use-Experten würden, ist genauso zwangsläufig – ob ein syrischer Jet in eine Flugverbotszone einfliegt oder Minuten später über die türkische Grenze will, weiß der Mann am Radarschirm ja nicht. Es spricht politisch viel dafür, dem Nato-Partner Türkei die Raketenhilfe nicht zu verweigern. Man soll nur bitte nicht so tun, als ließe sich auf Berliner Papier eine Grenze scharf ziehen, die real recht schnell verschwimmen kann. bib

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