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Pendlerpauschale: Gut gemeint ist schlecht

Alle Subventionen sind gut gemeint. Das gilt auch für die Pendlerpauschale, mit der eigentlich "notwendige Kosten" für den Weg zur Arbeit aufgefangen werden sollen.

Irgendwie muss man ins Büro kommen, und man darf nicht nur deswegen weniger Geld haben, weil man weiter weg wohnt. Mobilität soll nicht bestraft werden. Wenn das richtig ist, hat auch der Bundesfinanzhof recht: Der hält es für verfassungswidrig, Fahrten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer zu subventionieren. Denn „notwendige Kosten“ fallen auch bei denen an, die näher dran wohnen. Gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht ähnlich urteilt. Doch eigentlich geht es gar nicht um eine juristische, sondern eine politische Frage. Denn der Gesetzgeber lässt sich einerseits auf scharfe CO2-Vorgaben ein, aber andererseits subventioniert er lange Autofahrten. Er sollte also entweder die Pendlerpauschale für alle wieder herstellen, notfalls mit einem niedrigeren Kilometersatz, wenn es das Budget nicht anders hergibt. Oder er sollte Konsequenz zeigen und die Pauschale abschaffen, weil sie Klimasünden belohnt. Da aber Wahlen auf dem Land, in den Vorstädten und Speckgürteln entschieden werden, ist damit nicht zu rechnen. So wird eine gut gemeinte Subvention zu widersprüchlichem Unfug. Das Steuersystem radikal entschlacken, die Steuersätze senken, falsche Anreize streichen – dazu fehlt der Mut. mod

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