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Meinung: Pensionen: Sind Beamte zu gut versorgt?

„Pensionen der Beamten / Nachdenken lohnt“ von Albert Funk und „Debatte um spätere Pension für Beamte“ vom 30. August Sie haben recht, es wird Zeit, dass auch die Beamten ihren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen leisten.

„Pensionen der Beamten / Nachdenken lohnt“ von Albert Funk und „Debatte um spätere Pension für Beamte“ vom 30. August

Sie haben recht, es wird Zeit, dass auch die Beamten ihren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen leisten. Schon heute zahlt der Bund etwa zwei Milliarden Euro im Jahr für die Pensionen 83000 Beamten im Ruhestand. Und in den nächsten 30 Jahren wächst die Zahl der Pensionäre auf etwa 115 000 an. Die Kosten werden explodieren! Laut Universität Freiburg bekommt der Durchschnittspensionär, monatlich 2570 Euro, der Normal-Rentner 984 Euro im Monat. Das ergibt in meinen Augen einigen Spielraum für eine Anpassung.

Joachim Stein, Berlin-Treptow

Dass Staatsdiener länger arbeiten sollten, wurde bereits bei der Verabschiedung des Rentenbezuges mit 67, vom damaligen Innenminister Schäuble, zugesagt. Noch ist es allerdings gängige Praxis, dass z. B. Bundeswehroffiziere mit 50, Feuerwehrleute mit 55, und Polizeibeamte mit 60 abschlagfrei in den Ruhestand versetzt werden. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, doch unterliegen auch andere Berufsgruppen, wie Beschäftigte im Alten- oder Krankenpflegebereich ähnlichen körperlichen und psychischen Beanspruchungen, wobei von ihnen verlangt wird, dass sie bis 67 „aushalten“.

Was die Pensionslasten anbelangt, ist es in vergangenen Jahren bereits zum Abbau bzw. Wegfall von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekommen. Auch wurde das Pensionsniveau verringert. Während die Rentenempfänger in den nächsten Jahren mit weiteren Nullrunden rechnen müssen, orientieren sich die Ruhegelder der Pensionäre an den Tarifanhebungen der aktiven Beamten, sodass die Kluft zwischen den beiden Versorgungssystemen immer weiter auseinander klafft.

Martin Gerlitz, Berlin-Lichtenrade

Sehr geehrter Herr Gerlitz,

sehr geehrter Herr Stein,

das System der gesetzlichen Rentenversicherung mit lohnabhängigen Versicherungsbeiträgen und Beitragsbemessungsgrenze einerseits und das System der Pensionszahlung für Beamte haben sich historisch so unterschiedlich entwickelt, dass jeder Vergleich zu einem Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen zu werden droht. Insbesondere darf man keine Durchschnittswerte vergleichen, weil bei der Rente in die Durchschnittswerte alle Kleinstansprüche eingerechnet werden, die z.B. jemand erworben hat, die jemand über eine kurze Phase der abhängigen Beschäftigung erworben hat, um anschließend sich selbstständig zu machen oder auch Beamter zu werden. Neben völlig unterschiedlichen Erwerbsbiografien wäre bei einem solchen Vergleich auch der Anteil an Fachhochschul- und Hochschulabsolventen zu berücksichtigen.

Zu Recht fordern Sie beide, dass die Regelungen für Rentner und Pensionäre nicht weiter auseinanderlaufen dürfen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag bei den letzten Veränderungen im Rentenrecht festgelegt, dass diese wirkungsgleich auf die Beamtenpensionen übertragen werden müssen. Und mit den Dienstrechtsreformen der vergangenen Jahre ist das auch erfolgt. So wurde z.B. die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Pensionseintrittsalters für Bundesbeamte bis zum Jahr 2029 auf 67, bzw. für Polizeibeamte auf 62 Jahre beschlossen.

Ganz entschieden entgegentreten möchte ich dem Eindruck, dass die Beamten keine Einschnitte hinnehmen müssten: Das Urlaubsgeld wurde ersatzlos gestrichen, das Weihnachtsgeld deutlich gekürzt und die Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden erhöht (ohne Lohnausgleich).

Jetzt zu den Belastungen des Bundeshaushalts durch Pensionszahlungen: Die Beamtenpensionen werden bis heute von Bund und wie Ländern aus dem aktuellen Haushalt bezahlt. Von der großen Koalition wurde eine bedeutsame Reform beschlossen: Für jeden neuen Beamten zahlt der Staat in eine Pensionskasse ein, aus der dann eines Tages die Pensionszahlung erfolgen wird. Damit wird sichergestellt, dass künftige Generationen nicht durch eine Kostenexplosion bei den Pensionslasten in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit immer stärker eingeschränkt werden.

Aussagekräftiger als abstrakte Zahlen ist übrigens die Versorgungssteuerquote, also der Teil der Steuereinnahmen, die für die Pensionen aufgewandt werden muss. Durch Reformen und Stelleneinsparung ist es gelungen, diese Quote für den Bereich des Bundes in den nächsten Jahren weitestgehend stabil zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

— Peter Weiß (CDU), MdB, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe und rentenpolitischer Sprecher der Unionsbundestagsfraktion

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