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Meinung: Pflegeversicherung: Hartes Urteil über die Sonntagsreden

Mit ihrem Urteil zur Pflegeversicherung schreiben die Verfassungsrichter in Karlsruhe ein Stück deutscher Sozialgeschichte. Noch nie haben sie so klar gefordert, dass Familien mit Kindern in den umlagefinanzierten sozialen Sicherungssystem gegenüber Kinderlosen stärker als bisher entlastet werden müssen.

Mit ihrem Urteil zur Pflegeversicherung schreiben die Verfassungsrichter in Karlsruhe ein Stück deutscher Sozialgeschichte. Noch nie haben sie so klar gefordert, dass Familien mit Kindern in den umlagefinanzierten sozialen Sicherungssystem gegenüber Kinderlosen stärker als bisher entlastet werden müssen. Ob bei der Pflege oder bei der Rente, es sind immer drei Altersstufen, die an diesem Generationenvertrag beteiligt sind: Die Alten, die aktuell von diesem Vertrag profitieren, die Erwerbstätigen, die jetzt die Beiträge bezahlen und die Kinder, die in der Zukunft die Lasten tragen müssen. Wer heute Kinder erzieht, leistet also einen überlebenswichtigen Beitrag für die Zukunft der solidarischen Sicherungssysteme. Erkauft wird Kindererziehung häufig jedoch durch Nachteile im Beruf, beim Konsum oder bei der Vermögensbildung. Das wollen die Richter ausgleichen. Kindererziehung als Wertschöpfung soll künftig neben der Beitragszahlung angemessener berücksichtigt werden.

Zum Thema Stichwort: Pflegeversicherung Dokumentation: Die wesentlichen Passagen des Urteils im Wortlaut Bei der Bundesregierung wird das Urteil Bestürzung auslösen. Zwar halten die Politiker lange schon familienfreundliche Reden. Getan wurde aber nur wenig, um die Situation der Familien zu verbessern. Jetzt steigt der Druck, etwas zu tun. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), von Amts wegen für die Pflegeversicherung verantwortlich, hat schon angedeutet, dass die Politik auch diesen Karlsruher Richterspruch gerne ignorieren würde. Sie hätte sich ein anderes Ergebnis gewünscht, war ihr trockener Kommentar. Handeln muss sie trotzdem. Bis Ende 2004 hat die Regierung Zeit, die Beitragslast der Familien zu mindern.

Doch der wahre Sprengstoff des Urteils liegt nicht bei der Pflege: Die Verfassungsrichter haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihr Spruch auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen sein wird. Armer Walter Riester! Der Sozialminister hat seine Rentenreform noch nicht im Gesetzblatt, da muss er schon darüber nachdenken, wie Erziehungsleistungen auch in der Rentenversicherung stärker berücksichtigt werden können. Das wird Geld kosten. Gleichzeitig sollen aber die Beiträge nicht steigen. Derzeit kann niemand sagen, wie das gehen soll. Oder will man etwa die Ökosteuer erhöhen?

Als der "Generationenvertrag" für die gesetzliche Rentenversicherung in den 50er Jahren geschaffen wurde, war Kindererziehung als Leistung kein Thema. "Kinder kriegen die Leute immer", meinte der Konrad Adenauer damals lapidar. Das gilt heute nicht mehr. Anders als zu Adenauers Zeiten war auch schon bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 klar, dass die meisten beitragspflichtigen Versicherten nicht mehr durch das Aufziehen von Kindern zur Stabilisierung der solidarischen Sicherungssysteme beitragen.

Hüten wir uns aber vor der Illusion, durch die Weichenstellung des Verfassungsrechts würde sich das über Nacht ändern und die demographischen Probleme wären gelöst. Nachdem die rot-grüne Koalition bereits im Steuerrecht zugunsten der Familien umverteilt hat, wird nun Geld in den Sozialversicherungssystemen umgelenkt werden. Wer will, dass wieder mehr Kinder geboren werden, schafft das nicht allein über Verbesserungen im Sozialrecht. Noch immer ist es vor allem für Frauen schwer, Familie und Beruf zu vereinbaren und Kinderbetreuung zu organisieren, wenn beide Eltern arbeiten. Hier liegen die wirklichen Probleme. Da verlieren auch die reinen Verteilungsdebatten an Bedeutung. Vielleicht bringt das Karlsruher Urteil ja soviel Schwung in die Familienpolitik, dass den Sonntagsreden tatsächlich einmal Taten folgen.

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