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Plätze im NSU-Prozess: Karlsruher Klappstuhl

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess ist zu groß für das Münchner Oberlandesgericht geworden, und so erleben wir das Bundesverfassungsgericht in der Rolle, die es am liebsten spielt, als Konsensstifter und Friedensbringer. Nicht nur türkische Medien dürfen nun sicher sein, noch teilzunehmen, auch der Vorsitzende Richter hat eine neue Gewissheit: Er kann, jedenfalls unter Einschluss von Türken (und Griechen) von höchster Stelle abgesegnet, machen, was er möchte.

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess ist zu groß für das Münchner Oberlandesgericht geworden, und so erleben wir das Bundesverfassungsgericht in der Rolle, die es am liebsten spielt, als Konsensstifter und Friedensbringer. Nicht nur türkische Medien dürfen nun sicher sein, noch teilzunehmen, auch der Vorsitzende Richter hat eine neue Gewissheit: Er kann, jedenfalls unter Einschluss von Türken (und Griechen) von höchster Stelle abgesegnet, machen, was er möchte. Ein neues Windhundrennen zur Platzvergabe veranstalten oder ein paar Klappstühle im Saal aufstellen lassen, es ist seine Sache. Insofern sollte der Beschluss Sicherheit in die Vorbereitungen des Prozesses bringen, und klug wäre es wohl, die Reihenfolgen weiter nach bisherigem Meldungseingang zu ordnen, statt das Verfahren nach neuen Kriterien zu starten; es fände sich dann nur wieder einer, der sich beschwert. Zu begrüßen ist, dass das höchste Gericht ein unteres korrigierte und nicht die Meinungskonjunktur zwischen Berlin und Ankara oder ein Haufen aus guter demokratischer Disziplin ausgebrochener Parlamentarier. Etwas Sorge macht dagegen die Karlsruher Tendenz, die Teilhaberechte der Medien an Strafprozessen nach deren Opferbezug sortieren zu wollen; so wichtig, wie sie hier gemacht worden ist, sollte Herkunft nicht sein. neu

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