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Polizist und Uniform: Ausziehen!

Der Mensch hat das Recht, sich während der Arbeitszeit umzukleiden! Ein wackere Polizist aus Münster hat nun Zeit gewonnen, um die Nachteile einer Uniform weiter zu bedenken

Es sind die Verwaltungsgerichte, die uns dem Zustand vollendeter Gerechtigkeit näherbringen. Das Verwaltungsgericht Münster hat mit seinem „Uniformen-Urteil“ eine wichtige Etappe genommen. Ein Polizist hat es erstritten. Der Mann hat durchgesetzt, dass ihm das An- und Ablegen der Uniform als Arbeitszeit angerechnet werden muss. Wenn er vor und nach dem Dienstende die Kleidung wechsele, so hatte er geklagt, schenke er dem Arbeitgeber 45 Stunden im Jahr. Diese selbstständig quer denkenden Arbeitnehmer helfen der Gerechtigkeit voran. Andere Uniformträger werden es dem Polizisten danken – Feuerwehrmänner ebenso wie Schornsteinfeger, Metzger oder Autorennfahrer. Der Mensch hat das Recht, sich während der Arbeitszeit umzukleiden! Der wackere Polizist aus Münster hat nun Zeit gewonnen, um die Nachteile des Arbeitslebens in einer Uniform weiter zu bedenken. Es bleiben nämlich Fragen, die auf dem Verwaltungsrechtsweg zu klären sind. Muss sich der Mann gefallen lassen, dass sein Arbeitgeber sein Umziehtempo kontrolliert? Je siebeneinhalb Minuten zum Umziehen – das wirkt willkürlich. Und was, bitte, ist eine Uniform? Jeder Staatssekretär, jeder Bankangestellte wird Anzug, Hemd, Krawatte als Uniform empfinden – das sind Klagemöglichkeiten ohne Ende.

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