zum Hauptinhalt

Porträt: „Große Würde, kleine Münze“

Horst Dreier, diesen Namen wird man jetzt öfter hören: Im März wird der 53-jährige Staatsrechtler, der momentan in Würzburg lehrt, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats.

Der Jurist wird Winfried Hassemer nachfolgen, der im Februar die Altersgrenze erreicht und dann ausscheidet. In zwei Jahren, mit dem Ende der Amtszeit von Hans-Jürgen Papier, wird Dreier sogar Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts „nachrückt“, wenn der Gerichtspräsident in Karlsruhe ausscheidet.

Für Juristen ist der Name Horst Dreier schon lange ein Begriff. Dreier ist ein hoch anerkannter Wissenschaftler und war von 2000 bis 2003 Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer; 2004 wurde er von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in das Fachkollegium „Rechtswissenschaft“ berufen, 2006/2007 verbrachte Dreier ein Forschungssemester am angesehenen Wissenschaftskolleg der Humboldt-Universität. Aber nicht nur der Wissenschaft, auch der Lehre fühlt sich Dreier verpflichtet. Von den Studierenden der Julius-Maximilian-Universität Würzburg erhielt er für seine Lehre Bestnoten.

Mit dem Grundgesetz ist Dreier nicht nur als Staatsrechtslehrer bestens vertraut, er ist auch Herausgeber eines Grundgesetzkommentars. Vor allem mit dem Begriff der Menschenwürde hat er sich eingehend beschäftigt – und vor einem Trend zur Beliebigkeit gewarnt, wenn dieser Verfassungsgrundsatz zum „Auffangproblemlöser“ degradiert werde.

Dreier wurde von der SPD vorgeschlagen, die Union hat dem inzwischen zugestimmt. Bundesverfassungsrichter müssen vom Bundestag beziehungsweise Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden, deshalb ist eine vorherige Verständigung notwendig. Dass die SPD ursprünglich nach einer Juristin suchte, um nach Jutta Limbach zum zweiten Mal eine Frau an die Spitze des höchsten Gerichts zu bringen, ist ein offenes Geheimnis. Letztlich konnte sich die Partei wohl nicht auf eine Frau einigen.

Dreier übernimmt als Vorsitzender des Zweiten Senats keine leichte Aufgabe. Die achtköpfige Richterbank ist seit Jahren bei vielen Entscheidungen zerstritten, manchmal soll es richtig ruppig zugehen. So wurde die Entscheidung, dass Bundestagsabgeordnete ihre Einkommen offen legen müssen, denkbar knapp mit vier zu vier Stimmen entschieden. Auch bei der Ablehnung der Juniorprofessur, dem Europäischen Haftbefehl und zuletzt bei der Organisation der Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger gab es immer wieder Sondervoten der Minderheit.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false