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Kriegsverbrecher Heinrich Boere.

© dpa

Porträt: „Ja, ich hab’ die weggemacht. Peng! Tot!“

Heinrich Boere ist ein Nazi-Kriegsverbrecher. Er zeigte zwei Journalisten an, die ihn mit versteckter Kamera interviewt haben sollen. Die Anklage schlug publizistische Wellen bis über den Atlantik. Nun wurden die Journalisten freigesprochen.

Er stand auf der Liste der zehn meistgesuchten Kriegsverbrecher, aber erst vor ein paar Wochen, bald 70 Jahre nach seinen Morden und über anderthalb Jahre nach seinem Urteil, kam er in Haft. Heinrich Boere hatte in Holland 1942 drei Zivilisten erschossen, Vergeltung für Attacken von Partisanen in dem besetzten Land. Befehl ist Befehl, sagte er vor Gericht, Journalisten erzählte er, dass ihm alles so schwer nicht fiel; er habe nur den Finger krümmen müssen. Ein Profiteur juristischen Hickhacks, einer, der lange unbehelligt blieb, der in einer Knast-Krankenstation auf den Tod wartet – und nun auf seine letzten Tage vom Täter zum Ankläger geworden war.

So hatte er mit einer Anzeige zwei niederländische Reporter vor das Amtsgericht Eschweiler gebracht, weil sie ihn – noch im Altenheim – mit versteckter Kamera interviewt haben sollen. Das Gespräch wurde im holländischen Fernsehen ausgestrahlt. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Hausfriedensbruch lautete der Vorwurf. Am Donnerstag hat das Gericht die Journalisten freigesprochen. Bei einem blieb die Tatbeteiligung unklar, der andere wusste nicht, dass hier strafbar sein kann, was er tat. In Holland wäre es straflos. Ein „unvermeidbarer Verbotsirrtum“, sagt ein Gerichtssprecher. Ein glücklicher Ausgang, bedenkt man, dass allein die Anklage publizistische Wellen bis auf die andere Seite des Atlantiks schlug.

Mancher versteht nicht, wie das zusammenpassen soll. Ein Nazi-Mörder, der sich ein dreiviertel Leben lang der Justiz entziehen konnte und sie jetzt springen lässt, weil Nachfahren seiner Opfer ihn vermeintlich zu Unrecht an den TV-Pranger gestellt haben. Historische Gerechtigkeit herzustellen war allerdings noch nie eine herausragende Eigenschaft des Rechts. Heimliches Ausforschen und Ausspähen wird von der Pressefreiheit nicht geschützt. Zumal nicht, wenn es keinen Skandal zu enthüllen, keine wichtige Neuigkeit zu berichten gibt. Heinrich Boeres fehlende Reue, sein greises Gesicht, man kannte das alles.

„Verbotsirrtum“ – im Prinzip hat man den Journalisten etwas zugestanden, das Boere für sich erfolgreich reklamieren konnte, der für erlaubt hielt, was er tat. Er sei eben nur Soldat gewesen. Tatsächlich hatte die Justiz sein Tun jahrelang als völkerrechtlich erlaubte Repressalie eingeordnet. Erst in den letzten Jahren hat man, wie bei John Demjanjuk, die Dinge neu bewertet. Spät – aber Schuld, jedenfalls die im strafrechtlichen Sinne festgestellte, ist immer auch Produkt ihrer Zeit.

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