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Ein islamischer Schüler beim Religionsunterricht.

© dpa-pa

Position zur Forderung der Türkischen Gemeinde: Deutschland braucht keinen muslimischen Feiertag

Kenan Kolat, der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, will einen muslimischen Feiertag für Deutschland. Doch diese Forderung dient nicht der Integration - denn um Religionsausübung geht es nicht.

Zum Auftakt der neuen Islamkonferenz hat der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolat, einen gesetzlichen muslimischen Feiertag in Deutschland gefordert. Ganz neu ist sein Anliegen nicht. Im vergangenen Frühjahr regte der Zentralrat der Muslime die Schaffung von zwei entsprechenden Feiertagen an. Bereits 2004 hatte Hans-Christian Ströbele mit einem ähnlichen Vorschlag für Schlagzeilen gesorgt. Man könnte meinen: Wo ist das Problem? Über einen zusätzlichen freien Tag im Jahr würden sich wohl die meisten Arbeitnehmer in Deutschland freuen.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Es geht auch nur am Rande um das Recht auf freie Religionsausübung. Muslimische Schüler zum Beispiel können bereits jetzt zum Opferfest und zu Ramadan einen Tag frei nehmen, jüdische Kinder können sich an bis zu 13 Feiertagen vom Unterricht befreien lassen. Kolats Vorstoß zielt auch nicht darauf ab, dass muslimische Arbeitnehmer an hohen religiösen Festen auf jeden Fall das Recht haben sollen, einen Urlaubstag zu nehmen. Darüber ließe sich sicher reden.

Im Kern bezweckt der Vorschlag etwas anderes: Durch einen verpflichtenden Feiertag, an dem in Deutschland alle Geschäfte geschlossen sind, soll die Integration befördert werden. Ähnlich hatte 2009 auch der damalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer, argumentiert. Ein jüdischer oder muslimischer Feiertag zeige Respekt und Toleranz gegenüber einer anderen Religion, sagte Kramer – wobei er anders als Kolat lediglich einen schulfreien Tag gefordert hatte.

Diese Argumentation geht davon, aus, dass die bestehenden christlichen Feiertage so etwas wie ein Besitzstand der immer noch existierenden christlichen Mehrheit in Deutschland sind. Kolat übersieht jedoch etwas: In Wahrheit haben sich auch viele gesetzlich festgelegte Feiertage in Deutschland von ihrem religiösen Kontext weitgehend entfernt – mit der Ausnahme von Weihnachten und Ostern vielleicht. In den 90er Jahren zum Beispiel konnte der (protestantische) Buß- und Bettag recht geräuschlos abgeschafft werden, mit der Begründung, die Arbeitgeber würden auf diese Weise von hohen Lohnnebenkosten entlastet. Große Proteste blieben aus.

In ähnlicher Weise hat sich auch die Bedeutung des Sonntags verselbstständigt. Bereits in der Weimarer Reichsverfassung war der Schutz des Sonntags und der gesetzlichen Feiertage in Artikel 139 damit begründet worden, dass diese „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ seien. Indirekt fand Artikel 139 in das Grundgesetz Eingang. Wenn es um das Verhältnis zwischen Staat und Kirche geht, wird auch im heutigen Verfassungsrecht auf die Regelung aus der Weimarer Republik verwiesen.

Es geht nicht um religiöse Diskriminierung

Der genannte Artikel 139 war zwar ursprünglich als Teil des Staatskirchenrechts entstanden, ausgelegt werden muss er aber im Einklang mit den sonstigen Bestimmungen des Grundgesetzes. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht 2004 festgestellt, dass der Begriff der „seelischen Erhebung“ nicht allein auf den religiösen Charakter des Sonntags bezogen werden darf. Ein gemeinsamer freier Tag in der Woche wird mindestens in gleichem Maße als Teil des Arbeitnehmerschutzes begriffen – unabhängig davon, ob es um die Ausübung von religiösen Praktiken geht oder nicht. Als manche Bundesländer ihre Ladenschlussgesetze liberalisierten, leisteten die Gewerkschaften mancherorts größeren Widerstand als die Kirchen,

In Deutschland können Muslime nicht ohne weiteres den Freitag als ihren „Sonntag“ in Anspruch nehmen und auch der Samstag, also der Sabbat, genießt nicht denselben Schutz wie der Sonntag. Das hat aber nichts mit religiöser Bevorzugung oder Diskriminierung zu tun – sondern vor allem mit der Tatsache, dass gerade in einer multireligiösen Gesellschaft wie der deutschen die Einigung auf einen gemeinsamen freien Tag in der Woche erforderlich ist. Dass es in diesem Fall der Sonntag ist, liegt in der christlichen Tradition begründet, nicht allein im Christentum selbst.

So stellt sich die Frage, ob sich die Türkische Gemeinde in Deutschland wirklich einen Gefallen tut, wenn sie einen neuen (religiösen) Feiertag fordert. Denn das Verhältnis zwischen Religionen und Staat ist in Deutschland umstritten wie nie zuvor. Mit ihrem Vorschlag ruft sie im Zweifelsfall nicht nur Bürger auf die Barrikaden, die den Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ nicht ohne weiteres unterschreiben würden. Sie stößt auch jene vor den Kopf, denen der Staat insgesamt nicht laizistisch genug ist.

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