zum Hauptinhalt

POSITIONEN: Es geht nicht um Sieg oder Niederlage

Den Afghanistan-Einsatz ist kein "Krieg", er ist auch kein "Stabilisierungseinsatz": Wir sollten ihn als Polizeimaßnahme verstehen.

Auf pazifistischer Seite wird behauptet, dass sich die deutschen Soldaten in Afghanistan an einem Krieg beteiligen. Dem wird von Regierungsseite entgegenhalten, es handele sich lediglich um einen „Stabilisierungseinsatz“. Das Völkerrecht sollte hier den Ausschlag geben. Das stellt aber mindestens drei Legitimationen zur Verfügung, die auslegungsbedürftig sind und die Frage nach der richtigen Bezeichnung unterschiedlich beantworten. Wie die Entscheidung dann tatsächlich ausfällt, hängt auch ab von der Gretchenfrage der Gegenwart: Wie hast du’s mit Amerika?

Nehmen wir zum Beispiel mich: Ich verstehe mich zwar als Pazifistin, die auf die Welteinigung in Frieden aus ist, mag aber nicht auf ein freiwilliges Bündnis der Nationen hoffen. Ich halte große Stücke auf die Machtkonzentration, die in den Händen der USA liegt, und wünsche mir, dass sie sich weltweit durchsetzt. Deshalb sind mir die Konnotationen, die das Wort „Krieg“ nach sich zieht, im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieser Macht unangenehm. Trotzdem möchte ich nicht von „Stabilisierungseinsatz“ sprechen. Das Wort hat den Nachteil, dass es – im Unterschied zu dem klassischen Begriff „Krieg“ – ohne Tradition ist. Seine Anwendung zieht keine Konsequenzen nach sich. Nagelneu wie es ist, bewegt es sich in einem rechtsfreien Raum. Diese Rechtsfreiheit ist auch nicht ganz unerwünscht. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass der Begriff „Krieg“ auch deshalb umgangen wird, weil seine Anwendung die Geltung der Genfer Konvention nach sich ziehen würde.

Wenn von „Krieg“ die Rede wäre, dürften die Taliban nicht als ehrlose Mörder und Verbrecher, sondern müssten als Kombattanten behandelt werden, die unter dem Schutz der Genfer Regeln stehen und menschenwürdig als Kriegsgefangene untergebracht werden müssen. Insoweit, als ich Pazifist bin, müsste ich deshalb von Krieg sprechen. Die Frage schillert. Denn andererseits wiederum: Die Genfer Konvention schützt die Kombattanten zwar vor gewissen Exzessen, aber sie schränkt die Erlaubnis, sich gegenseitig massenhaft zu töten, nicht ein. Im Krieg sind die Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Die Konvention verbietet nur das Schießen mit Dumdumgeschossen, lässt aber das Töten mit glatten Geschossen zu. Der Feind genießt kein Recht auf Leben; er darf nur nicht unnötig und sadistisch gequält werden.

Wenn man die relative Rechtsfreiheit, in die sowohl das Wort „Krieg“ als auch das Wort „Stabilisierungseinsatz“ führen, vermeiden will, sollte man zu dem Wort „Polizei“ greifen. Weltpolizei. Es kennzeichnet die richtige Alternative zu dem Wort „Militär“. Die Unterscheidung zwischen Militär und Polizei sagt nicht nur etwas aus über Uniformen und Waffen, sondern kennzeichnet auch einen Rangunterschied. Dabei ist die Zielsetzung der Polizei – Sicherheit und Ordnung – bei moralischer Betrachtung dem variablen Zweck des Krieges – Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln – eindeutig überlegen. Die eingebildete Höherwertigkeit des Militärs beruht aber auf einem überkommenen Ehrgefühl: Die Polizei gehe gegen die eigenen Leute vor, das Militär gegen die Feinde. Diese Ehrvorstellung ist veraltet. Unter der zunehmenden Anerkennung universaler Menschenrechte geht die Unterscheidung zwischen Freund und Feind immer mehr verloren.

Das Wort „Polizei“ würde, wenn es endlich maßgeblich würde, die Anwendung der Regeln fördern, die überall in der Welt für das Handeln der Polizei aufgestellt wurden: dass es nicht um Siegen und Verlieren geht, sondern um geordnete und gesicherte Verhältnisse. Dass die allgemeinen Strafgesetze ihre Geltung behalten. Dass es keinen „Feind“ gibt, sondern nur Ruhestörer, dass nicht Fronten gegeneinander marschieren, die sich zu vernichten suchen, sondern eine Ruhestörung chirurgisch genau und unter strenger Geltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips beseitigt wird. Dass es keine Vergeltungsschläge gibt; dass die Zivilbevölkerung unter allen Umständen geschont wird; dass, soweit das Töten nicht vermieden werden kann, keine Heldenverehrung angesagt ist, sondern Anonymisierung und therapeutische Hilfe.

Die Autorin ist Juristin und lehrt Soziologie an der Universität Potsdam.

Sibylle Tönnies

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false