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Meinung: Positionen: Im Zweifel für die Aufklärung

Für Journalisten und Historiker, die sich mit dem Thema "Stasi" beschäftigen, könnten demnächst harte Zeiten anbrechen. Noch stehen die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR für Zwecke der historischen Forschung und für journalistische Recherchen zur Verfügung.

Für Journalisten und Historiker, die sich mit dem Thema "Stasi" beschäftigen, könnten demnächst harte Zeiten anbrechen. Noch stehen die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR für Zwecke der historischen Forschung und für journalistische Recherchen zur Verfügung. Aber seit immer mehr Material über die Westarbeit der Stasi und ihre Inoffiziellen Mitarbeiter in der alten Bundesrepublik zugänglich wird, mehren sich die Stimmen, die die einschlägigen Akten unter Verschluss halten wollen. Personen der Zeitgeschichte (West) sollen in den Genuss eines Persönlichkeitsschutzes gelangen, den es für Personen der Zeitgeschichte (Ost) nie gegeben hat. Mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes wäre das kaum vereinbar.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz von 1991 bietet keine Handhabe für eine Ungleichbehandlung von Ost- und Westdeutschen. Er gewährt Politikern und anderen Personen der Zeitgeschichte bewusst einen geringeren Persönlichkeitsschutz als "normalen" Opfern der Stasi. Wer in der Öffentlichkeit wirkt, riskiert oder wünscht sogar öffentliches Interesse an seiner Person. In einer Demokratie muss er oder sie dieses Interesse innerhalb gewisser Grenzen, die durch geschriebene wie durch ungeschriebene Gesetze gezogen sind, hinnehmen und aushalten.

Für die "Forschung zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes sowie für Zwecke der politischen Bildung" stellt die Gauck-Behörde entsprechend dem Gesetz von 1991 "Unterlagen mit personengebundenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes" zur Verfügung - mit der Einschränkung freilich: "soweit sie nicht Betroffene sind". Das Gesetz definiert auch, wer zu den "Betroffenen" gehört: "Betroffene sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst aufgrund zielgerichteter Informationserhebung oder Ausspähung einschließlich heimlicher Informationserhebung Informationen gesammelt hat."

Zwischen dem gesetzlichen Aufklärungsauftrag der Gauck-Behörde und der weiten Definition von "Betroffenen" besteht ein Spannungsverhältnis, dessen sich der Gesetzgeber möglicherweise nicht voll bewusst gewesen ist. Unstrittig ist, dass Politiker und andere Personen der Zeitgeschichte "Betroffene" sein können. Sie sind es in jedem Fall dann, wenn die Stasi ihnen mit Hilfe von Informationen oder Desinformationen über ihr Privat- und Intimleben zu schaden versucht hat oder nachträglich schaden könnte. Entsprechende Unterlagen stehen folglich für Recherchezwecke nicht zur Verfügung. Wie aber steht es mit dem sonstigen Inhalt von illegal abgehörten Telefongesprächen von Politikern und anderen Prominenten, vor allem solchen aus der alten Bundesrepublik? Das Interesse an historischer und politischer Aufklärung spricht dafür, alles zu rekonstruieren, was für Aktivitäten der Staatssicherheit wichtig war oder wichtig werden konnte. Aber dieses Interesse ist nicht von vornherein dem Vertrauensschutz übergeordnet, auf den auch Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens Anspruch haben. Im Geltungsbereich des Grundgesetzes konnten sie sich auf das von der Verfassung verbürgte "unverletzliche" Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verlassen. Das ist ein gewichtiger Grund, Informationen aus dieser Quelle der Forschung und der Öffentlichkeit nur dann zugänglich zu machen, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind. Vieles spricht dafür, dass Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht so entscheiden würden - auch im Fall des Altkanzlers Kohl. Auf solche Urteile würden sich dann Betroffene nicht nur aus der alten Bundesrepublik, sondern auch aus der ehemaligen DDR berufen können.

Anders liegt der Fall bei Bürgern der alten Bundesrepublik, die der Stasi zugearbeitet haben. Sie sind nicht "Betroffene", sondern Täter. Sie können sich nicht auf einen vom Grundgesetz garantierten Vertrauensschutz berufen. Die umfassende Aufklärung der Westarbeit des Ministeriums für Staatssicherheit wird künftig eine der vordringlichsten Aufgaben der von Marianne Birthler geleiteten Behörde sein. Das gilt verstärkt, seit einschlägiges Material, das 1989 und 1990 in die USA verbracht wurde ("Aktion Rosenholz"), in Deutschland ausgewertet werden kann.

Der "Fall Kohl" darf folglich nicht zum Anlass genommen werden, den Zugang zu den Gauck-Akten zu erschweren oder gar zu versperren. Leider gibt es Grund zu der Befürchtung, dass nicht wenige Politiker aus den alten Bundesländern just dies versuchen könnten. Wenn sie damit Erfolg hätten, würde das wiedervereinigte Deutschland rasch einen Aktivposten verspielen, den es sich vor allem in den jungen Demokratien in Ostmitteleuropa, durch seinen offenen und kritischen Umgang mit der DDR-Vergangenheit erworben hat. Und die Bürger der neuen Bundesländer müssten wieder einmal annehmen, dass zwischen Ost und West mit zweierlei Maß gemessen wird. Dahin darf es wirklich nicht kommen.

Der Autor ist Professor für Geschichte an der Humboldt-Universität in Berlin.

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