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POSITIONEN: Lebenskunde in ganz Deutschland

Humanistischer Verband und Kirchen sollten gleich behandelt werden.

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) in Nordrhein-Westfalen rechnet damit, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in dieser Woche ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Lebenskunde fällt. Das Urteil aus Münster könnte Bedeutung für ganz Deutschland haben. Der Humanistische Verband bietet in Nordrhein-Westfalen ähnlich wie in vielen anderen Bundesländern für konfessionsfreie Menschen eine Reihe von Dienstleistungen an wie Humanistische Jugendfeiern oder weltliche Bestattungen – allerdings keinen Lebenskundeunterricht an den Schulen.

Nach Berlin-Brandenburgischem Vorbild, wo schon über 50 000 Kinder und Jugendliche an diesem Angebot des HVD in öffentlichen Schulen teilnehmen, beantragten die Humanisten an Rhein und Ruhr im Jahr 2006 ebenfalls die Zulassung eines solchen Faches als weltanschauliche Alternative zum Religionsunterricht. Im selben Jahr lehnte das dortige Schulministerium den Antrag ab. Eine Klage des HVD vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde ebenfalls abschlägig beschieden. Die Humanisten gingen in Berufung. Am Mittwoch dieser Woche will das Oberverwaltungsgericht in Münster nun abschließend entscheiden und hat bereits signalisiert, dass es sich nicht der Auffassung der Düsseldorfer Richter anschließen will. Das allerdings wäre freilich genau im Sinne des Grundgesetzes und würde für die Durchsetzung des Schulfaches der Humanisten auch in anderen Bundesländern von erheblicher Bedeutung sein.

Die Argumentation des Gerichtes dürfte sich dabei unter anderem auf Artikel 137.7 in Verbindung mit Artikel 140 beziehen, wonach anerkannte „Weltanschauungsgemeinschaften“ den „Religionsgesellschaften“ gleichzustellen sind. Zusätzlich dürfte von erheblicher Bedeutung sein, dass die Humanisten in diesem Bundesland wie die großen Kirchen Körperschaft des öffentlichen Rechtes sind. Und damit hätte ein solches Urteil wiederum direkten Einfluss auch auf den laufenden Prozess der Humanisten in Niedersachsen in der gleichen Sache. Denn auch dort hat der HVD-Landesverband schon seit Jahrzehnten die Körperschaftsrechte. Den gleichen privilegierten Rechtsstatus haben im Übrigen auch die Landesverbände in Baden-Württemberg und Bayern, wobei man in Bayern das Fach bereits an der HVD-eigenen Grundschule in Fürth anbietet. Der HVD in Berlin kündigte an, noch in diesem Jahr die Körperschaftsrechte zu beantragen.

Die Humanisten kritisieren schon lange die Privilegien der Kirchen und fordern Gleichbehandlung. Bei einer Zulassung der Lebenskunde nach Artikel 7.3 des Grundgesetzes („Religionsunterricht ist ordentliches Schulfach“) müssten folglich auch entsprechende universitäre Lehrstühle eingerichtet werden wie dies bereits für Islamstudien in Tübingen und Münster sowie für Jüdische Theologie in Potsdam der Fall ist. Unterstützung erhält der HVD bei seiner Forderung nach Gleichbehandlung mittlerweile auch von Bundestagsabgeordneten wie Swen Schulz (SPD) aus Spandau.

Indirekte Stärkung erhält diese Position aber auch aus den Reihen der Kirchen selbst. So attestierte die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen erst jüngst dem HVD mit seinem „überaus klugen Schritt“ der Strategie der Gleichbehandlung einen ausgesprochen „politischen Realismus“ und empfiehlt den Kirchen dringend den Dialog nicht nur mit Religionen, sondern eben auch mit den organisierten Humanisten.

Der Autor ist Sekundarschulrektor in Berlin und verantwortet den Bereich Lebenskunde im Bundespräsidium des HVD.

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